Nationalpark – Fragen und Antworten

1. Nationalpark im Allgemeinen
2. Nutzen Nationalpark
3. Kriterien Nationalpark
4. Organisation Nationalpark
5. Nationalpark-Zonierung
6. Enteignung/Gemeinde- und Privatwälder
7. Mitbestimmung der Bevölkerung, der Kommunen
8. Finanzierung
9. Nutzung/Betretungsverbot
10. Brennholz
12. Wildmanagement/Jagd
11. Land- und Forstwirtschaft
13. Regionale Wirtschaft
14. Klima/Energiewende
15. Natur
16. Was ist der Unterschied zwischen einem Nationalpark und anderen Schutzgebietsarten
17. Andere Schutzgebiete
18. Heimatgefühl
19. Umweltbildung
20. Forschung
21. Trinkwasser
22. Fragen zum Steigerwald
23. Wo gibt es weitere Informationen? / Quellen

1. Nationalpark im Allgemeinen 

1.1. Was ist ein Nationalpark? 

„Nationalpark“ ist die einzige der drei deutschen Großschutzgebiets-Kategorien (Naturpark, Biosphärenreservat und Nationalpark (Erläuterung siehe Kapitel 16)), die eine freie Naturentwicklung unter dem Motto „Natur Natur sein lassen“ gewährleistet. Hier soll eine selten gewordene ursprüngliche Naturlandschaft erhalten bleiben bzw. wieder entwickelt werden. Deutschland hat bislang 16 Nationalparks mit einer Gesamtfläche von 1.050.442 ha.

Eine gute Übersicht über die verschiedenen Nationalparks findet man beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) unter https://www.bfn.de/nationalparke

In Bayern gibt es derzeit zwei Nationalparks:

  • Nationalpark Bayerischer Wald (gegründet 1970) mit einer Fläche von 24.980 ha. Bis 2027 (da 1997 erweitert) müssen 75 % der Gesamtfläche als Naturzone ausgewiesen sein. Seit November 2019 sind bereits 72 % Naturzone erreicht
  • Nationalpark Berchtesgaden (gegründet 1978) mit 20.804 ha Fläche. Davon sind 15.580 ha Naturzone, allerdings nur mit einem Waldanteil von 5.550 ha.

Die naturschutzfachliche Qualität dieser Schutzgebiete ist hoch. Der Titel „Nationalpark“ stellt naturschutzfachlich eine Prädikatsauszeichnung dar und bietet der Region damit auch regionalökonomisch ein Alleinstellungsmerkmal.

Die Weltnaturschutzunion IUCN (engl. International Union for Conservation of Nature and Natural Ressources) ordnet Nationalparks der Schutzgebietskategorie II zu:

„Schutzgebiete der Kategorie II sind zur Sicherung großräumiger ökologischer Prozesse ausgewiesene, großflächige natürliche oder naturnahe Gebiete oder Landschaften samt ihrer typischen Arten- und Ökosystemausstattung, die auch eine Basis für umwelt- und kulturverträgliche geistig-seelische Erfahrungen und Forschungsmöglichkeiten bieten sowie Bildungs-, Erholungs- und Besucherangebote machen.“

http://www.europarc-deutschland.de/wp-content/uploads/2012/10/10-06-18_IUCN_final.pdf

In Deutschland wird dies durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Nationalparks repräsentieren in Deutschland ein nationales Naturerbe. Sie sind gemäß §24 Abs. 1 BNatSchG

„einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.“

https://www.bfn.de/nationalparke

1.2. Was ist ein „Entwicklungsnationalpark“?

Sogenannte „Ziel- oder Entwicklungsnationalparks“ werden in einen Zustand entwickelt, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. Dabei soll nicht die Größe, sondern die Qualität der Flächen entwickelt werden. Ziel ist es, innerhalb von 30 Jahren eine Kern-/Naturzone von 75 % der Fläche zu erhalten. Nationalparks, die diese 75 % noch nicht erreicht haben, werden „Entwicklungsnationalparks“ genannt. In Deutschland haben 7 von 16 der deutschen Nationalparks – die Nationalparks Jasmund, Kellerwald-Edersee, Müritz, Sächsische Schweiz, Berchtesgaden und Hainich sowie das Hamburger Wattenmeer – die 75 % Kernzone erreicht.

Hinter dem Wort „Entwicklung“ steckt die Möglichkeit, Flächen der zukünftigen Kernzone, die noch stark durch den Menschen beeinflusst sind, nach und nach in einen charakteristischen Zustand zu überführen (z.B. durch Renaturierung von Feuchtgebieten, die Entnahme standortfremder Baumarten und die Entwicklung zu einem standortheimischen Mischwald). Nicht die Gesamtfläche des Nationalparks soll wachsen, sondern nur die Kernzone im Verhältnis zur Gesamtfläche. Die Entwicklungszone wird dabei entsprechend kleiner.

1.3. Welche Ziele werden mit der Einrichtung eines Nationalparks verfolgt?

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) schreibt: „Nationalparke repräsentieren in Deutschland ein nationales Naturerbe.“. Es sind Landschaften, in denen Natur Natur sein darf.

Nationalparks

  • schützen Naturlandschaften
  • fördern die – möglichst vom Menschen unbeeinflusste – natürliche Entwicklung auf großer Fläche
  • gewährleisten den Ablauf raumabhängiger Evolutionsprozesse und damit eine selbstständige Anpassung an Veränderungen wie den Klimawandel
  • liefern neue Erkenntnisse durch umfassende Forschungen und sind so Lernfläche für naturnahe Bewirtschaftungsweisen
  • erhalten die Vielfalt verschiedener Lebensräume, Arten und Gene (Biodiversität)
  • schaffen Rückzugs- und Vermehrungsgebiete für wildlebende Pflanzen, Pilze und Tiere
  • sichern ausreichende Flächen für ein dauerhaftes Überleben von Tierpopulationen mit großem Raumbedarf
  • bieten notwendige Erfahrungsräume für Umweltbildung
  • erhöhen die Attraktivität ihrer Region, insbesondere für Naturerlebnis und Erholung, bieten hohe Lebens- und Wohnqualität
  • tragen zur wirtschaftlichen Entwicklung einer Region bei

1.4. Was zeichnet die Natur in einem Nationalpark aus? 

Nationalparks sollen im überwiegenden Teil ihres Gebiets einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleisten. Dadurch entstehen Lebensräume für besonders störungsempfindliche Arten und Freiräume für die natürlichen Prozesse ohne Einfluss des Menschen. In einem Nationalpark können sich Ökosysteme auf großer zusammenhängender Fläche, in Abhängigkeit von Klima, Standort, Artenausstattung und biologischer Konkurrenz ungehindert weiterentwickeln.

1.5. Wie fügt sich ein Nationalpark in die »Nationale Biodiversitätsstrategie« (NBS) ein?

Um die internationalen Vereinbarungen der auch von Deutschland unterzeichneten UN-Biodiversitäts-Konvention (CBD) zu erfüllen, wurde 2007 die von allen politischen Parteien einstimmig getragene „Nationale Biodiversitätsstrategie“ verabschiedet. Danach sollten u.a. zum Erhalt der Artenvielfalt bis zum Jahr 2020 insgesamt 5 Prozent der Waldfläche Deutschlands (bzw. 10 Prozent des Waldes in öffentlichen Händen) für eine natürliche Waldentwicklung (ohne forstliche Nutzung) ausgewiesen und rechtlich abgesichert werden. Die Schaffung von zusätzlichen Wildnisgebieten spielte hierbei eine große Rolle.

2010 wurde diese Nationale Biodiversitätsstrategie nochmals einstimmig vom Bundestag bestätigt (https://www.bfn.de/nationale-strategie). Als nutzungsfreie Wildnisflächen können z.B. Kernzonen eines Nationalparks für die Biodiversitätsstrategie mit angerechnet werden.

Die Weiterführung der Biodiversitätsstrategie findet 2021 – 2022 statt. Im Vorfeld wurde 2020 die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 beschlossen. Weitere Informationen und eine Verknüpfung zum Gesamt-Dokument der Biodiversitätsstrategie sind zu finden unter: https://ec.europa.eu/environment/strategy/biodiversity-strategy-2030_de

In Abschnitt 2.1 der EU-Biodiversitätsstrategie heißt es:

„…Zum Wohle unserer Umwelt und unserer Wirtschaft und um die Erholung der EU von der COVID-19-Krise zu unterstützen, müssen wir mehr Natur schützen. Zu diesem Zweck sollten mindestens 30 % der Landfläche und 30 % der Meere in der EU geschützt werden. Dies entspricht einem Plus von mindestens 4 % der Land- und 19 % der Meeresgebiete im Vergleich zu heute. Das Ziel steht voll und ganz im Einklang mit dem, was als Teil des weltweiten Rahmens für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 vorgeschlagen wird. Dabei sollte ein besonderer Schwerpunkt auf Gebiete mit sehr hohem Biodiversitätswert oder -potenzial gelegt werden. Diese sind am anfälligsten für den Klimawandel und sollten besondere Aufmerksamkeit in Form eines strengen Schutzes erhalten. Derzeit sind nur 3 % der Landflächen und weniger als 1 % der Meeresgebiete in der EU streng geschützt. Wir müssen diese Gebiete besser schützen. In diesem Sinne sollte mindestens ein Drittel der Schutzgebiete – also 10 % der EU-Landflächen und 10 % der EU-Meeresgebiete – streng geschützt werden. Dies steht auch im Einklang mit dem vorgeschlagenen globalen Ambitionsniveau.

Im Rahmen dieses Schwerpunkts auf einem strengen Schutz wird es von entscheidender Bedeutung sein, alle verbleibenden Primär- und Urwälder der EU zu bestimmen, zu erfassen, zu überwachen und streng zu schützen. Zudem wird es wichtig sein, sich dafür auch weltweit einzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen der EU nicht zur Entwaldung in anderen Regionen der Welt führen. Bei Primär- und Urwäldern handelt es sich um die reichsten Waldökosysteme, die CO2 aus der Atmosphäre entfernen und gleichzeitig erhebliche CO2-Bestände speichern. Bedeutende Flächen anderer kohlenstoffreicher Ökosysteme wie Torfmoore, Grünland, Feuchtgebiete, Mangroven und Seegraswiesen sollten ebenfalls streng geschützt werden, wobei prognostizierte Verschiebungen von Vegetationsgebieten zu berücksichtigen sind. Die Mitgliedstaaten werden für die Ausweisung der zusätzlichen geschützten und streng geschützten Gebiete verantwortlich sein. Ein strenger Schutz ist nicht unbedingt gleichbedeutend damit, dass das Gebiet für Menschen gesperrt ist, lässt aber natürliche Prozesse im Wesentlichen ungestört, um den ökologischen Erfordernissen der Gebiete gerecht zu werden.

Die Ausweisung sollte entweder zur Vervollständigung des Natura-2000-Netzes beitragen oder im Rahmen nationaler Schutzprogramme erfolgen. Für alle Schutzgebiete müssen klar definierte Erhaltungsziele und -maßnahmen festgelegt werden. ….”

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:a3c806a6-9ab3-11ea-9d2d-01aa75ed71a1.0002.02/DOC_1&format=PDF (abgerufen am 17.04.2022)

Durch die neue Biodiversitätsstrategie mit der drastischen Erhöhung des Ziels für streng geschützte Flächen auf 10 Prozent der Landesfläche – sollten die 10 Prozent Landesfläche ausschließlich im Wald (ca. ein Drittel der Landesfläche in Deutschland) umgesetzt werden, müssten 30 Prozent der Waldfläche streng geschützt werden – werden neue Schutzgebiete notwendig. Nach Auffassung von Greenpeace sollte aber zumindest 15 % der Waldfläche in dieser Kulisse liegen – das würde etwa 5 % der Landesfläche abdecken. Heute sind nur etwa 2,8 % der Waldfläche geschützt.

Die in der Greenpeace Studie als schützenswert identifizierten Gebiete in Bayern würden eine Vergrößerung der Gesamtfläche der Waldschutzgebiete von 82.380 ha (3,16 %) auf 321.200 ha (12,33%) ergeben. Das heißt es müssten in Bayern bis zum Jahr 2030 knapp 239.000 ha neue Naturwälder/Nationalparks ausgewiesen werden. Ein Nationalpark im Steigerwald mit 10.000 ha kann dabei ein wichtiger Bestandteil sein.

1.6. Wer ist zuständig für die Ausweisung eines Nationalparks? 

Grundsätzlich erfolgt die Ausweisung eines Nationalparks durch das jeweilige Bundesland. Da es sich um ein Großschutzgebiet von überregionaler, ja sogar internationaler Bedeutung handelt, entscheidet der jeweilige Landtag und nicht die Regionen und Kreise oder Gemeinden über einen Nationalpark. Da es aber wichtig ist, auch die Unterstützung in der lokalen Bevölkerung zu haben, ist diese schon frühzeitig ins Boot zu holen, um konkret auf die örtlichen Belange im Nationalparkkonzept eingehen zu können. Beispielsweise wurde in Rheinland Pfalz nach dem beschlossenen Koalitionsvertrag 2011 auf Landkreisebene ein offenes Vorschlagsprozedere in Gang gesetzt, in dem die Landkreise sich im Jahr 2012 für einen Nationalpark bewerben konnten. In der Folge gab es mehrere Bewerbungen (Soonwald, Hochwald). Aus anderen ökologisch geeigneten Flächen, z. B. Pfälzer Wald, kam keine Bewerbung zustande.

In Baden-Württemberg wurden vor der Einrichtung eines Nationalparks im Schwarzwald lokale Arbeitskreise gegründet, um die Menschen vor Ort mit einzubeziehen. Umfragen in der Region helfen auch zur Einschätzung des Wissensstandes und der Einstellung der lokalen Bevölkerung zum Thema Nationalpark.

Ausweisungsprozess

Bayern: Ausweisung durch Rechtsverordnung, Zustimmung des Landtages nötig gem. Art 13 BayNatSchG (2011); Mindestanforderung 10.000 ha, länderübergreifende Anrechnung möglich

Baden Württemberg: Ausweisung durch Landesgesetz §23 NatSchG (2015)

Berlin: Nationalparks sind im NatSchGBln nicht vorgesehen (2013)

Brandenburg: Ausweisung durch Landesgesetz §8 BbgNatSchAG (2020)

Bremen: Ausweisung durch Landesgesetz § 15 BremNatSchG (2010)

Hamburg: Ausweisung durch Landesgesetz § 10 HambBNatSchAG (2010)

Hessen: Ausweisung durch Rechtsverordnung; zuständig ist die Landesregierung gem. §28/§21 HENatG (2008)

Mecklenburg-Vorpommern: Ausweisung durch Landesgesetz § 14 NatSchAG M-V (2010)

Niedersachsen: Ausweisung durch Landesgesetz § 17 NAGBNatSchG (2010)

Nordrhein-Westfalen: Ausweisung durch Rechtsverordnung gem. § 43 LG (2010); zuständig ist die oberste Landschaftsbehörde nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags

Rheinland-Pfalz: Ausweisung durch Rechtsverordnung; zuständig ist die Landesregierung gem. § 18 LNatSchG

Sachsen: Ausweisung durch Rechtsverordnung; zuständig ist die oberste Naturschutzbehörde gem. §17 SNG (2008)

Sachsen-Anhalt: Ausweisung durch Landesgesetz §29/§30 NatSchG LSA (2004)

Schleswig-Holstein: Nationalparks sind nur in Verbindung mit Biosphärenreservat vorgesehen §14 LNatSchG (2010)

Thüringen: Ausweisung durch Landesgesetz §12a ThürNatG (2006)


1.7. Gibt es einen Umgebungsschutz für den Nationalpark?

Nein, es gibt keinen gesetzlich definierten Schutz für an den Nationalpark grenzende Flächen. Das bedeutet, dass von der Nationalparkverordnung nur die definierte Nationalparkfläche betroffen ist. Sollte eine Pufferzone zum angrenzenden Privatwald nötig sein (z.B. Borkenkäferbekämpfung) ist eine Puffer/Randzone innerhalb der Nationalparkfläche zu etablieren. Ausnahme ist der Nationalpark Schwarzwald, dort wurde ein Teil der Pufferzone außerhalb des Nationalparks, aber im Staatswald der angrenzenden Wälder eingerichtet (siehe auch https://www.nationalpark-schwarzwald.de/de/nationalpark/lage-zonierung).

2. Nutzen Nationalpark 

2.1. Welchen Nutzen haben Nationalparks für die Natur? 

Nationalparks sichern Ökosysteme und deren natürliche Entwicklung. Sie schützen damit die Vielfalt des Lebens in ihrem jeweiligen Gebiet. (siehe auch Kapitel 1.3)

Aus dem Nationalpark-Plan des Nationalparks Jasmund auf Rügen: „Nationalparke (NLP) sind repräsentative Beispiele biogeographischer Regionen mit typischen Ökosystemen. Sie sind großflächige Schutzgebiete zum Erhalt von Naturlandschaften mit typischen Entwicklungsprozessen und charakteristischen heimischen Tier- und Pflanzenarten. Sie tragen zur Erhaltung der standorttypischen, natürlichen biologischen Vielfalt und ungestörten, dynamischen Entwicklung bei.“ (Quelle: https://www.nationalpark-jasmund.de/wissen-verstehen/der-nationalpark/nationalpark-plan)

2.2. Welchen Nutzen haben Nationalparks für die Region?

Nationalparks haben neben der Sicherung verschiedener Ökosysteme auch eine besondere Bedeutung für die Regionalentwicklung.

Im Einzelnen können folgende Schwerpunkte benannt werden:

2.3. Warum brauchen die Menschen einen Nationalpark?

Durch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen haben Stress im Berufs- und Privatleben der Menschen zugenommen. Selbst in ländlichen Gebieten ähnelt das Wohnumfeld immer mehr dem städtischen. Insbesondere jungen Menschen bieten sich immer weniger Möglichkeiten, Natur zu erleben. Daher werden unberührte Naturlandschaften als Erholungsräume für die Menschen immer wichtiger. Sie haben magische Anziehung und bieten einen gesunden Kontrast zur Alltagswelt.

3. Kriterien Nationalpark

3.1. Welche Kriterien sollen zur Ausweisung eines Nationalparks erfüllt sein?

Die Kriterien zur Ausweisung eines Nationalparks werden vom Bundesnaturschutz- und Landschaftsgesetz allgemein benannt. Weiterhin gibt es internationale Richtlinien der Weltnaturschutzunion IUCN (engl. International Union for Conservation of Nature and Natural Ressources).

Die Kriterien sehen vor, dass ein Nationalpark hauptsächlich zum Schutz von Ökosystemen und zu Erholungszwecken ausgewiesen wird. Er soll die ökologische Unversehrtheit eines oder mehrerer Ökosysteme sichern und schädliche Nutzungen ausschließen. Außerdem soll er Naturerfahrungs-, Forschungs-, Bildungs- und Erholungsangebote fördern.

Konkret sollte nach der IUCN das Gebiet charakteristische Beispiele der wichtigsten Naturregionen, sowie biologische und Umweltmerkmale oder Landschaften von herausragender Schönheit enthalten, in denen Pflanzen und Tierarten, Lebensräume und Räume mit hoher geologischer Diversität vorkommen, die von besonderer Bedeutung für geistig-seelische Erfahrungen sowie für Wissenschaft, Bildung, Erholung und Tourismus sind.

Das Gebiet sollte so groß und von so hoher ökologischer Qualität sein, dass die ökologischen Funktionen und Prozesse aufrechterhalten werden können, die ein langfristiges Überleben der natürlicherweise vorkommenden Arten und Lebensgemeinschaften mit einem Minimum an Managementeingriffen ermöglichen.

Die biologische Vielfalt sollte sich in Zusammensetzung, Struktur und Funktion in hohem Maße in einem „natürlichen“ Zustand befinden oder das Potenzial bieten, in diesen Zustand zurückgeführt zu werden – mit relativ geringem Risiko gegenüber einer erfolgreichen Einwanderung nicht-heimischer Arten.

Die nationalen Qualitätskriterien, die diese Grundlagen berücksichtigen, sehen für deutsche Nationalparks vor, dass diese

  • spätestens nach 30 Jahren auf 75% ihres Gebietes den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik schützen sollen
  • großflächig genug sind, um eines oder mehrere vollständige Ökosysteme zu umfassen
  • auf dem überwiegenden Teil der Fläche Ökosysteme mit einem hohen Naturnähegrad und einer für den Standort typischen Artenzusammensetzung aufweisen
  • Lebensräume von internationaler und/oder nationaler Bedeutung enthalten
  • durch ökologisch wirksame Korridore mit den für Lebensraum- und Artenschutz wichtigen Flächen ihres Umfeldes verbunden sind
  • keiner dem Schutzzweck entgegenstehenden Nutzung unterliegen

http://www.europarc-deutschland.de/wp-content/uploads/2012/10/10-06-18_IUCN_final.pdf

3.2. Wie groß sollte ein Nationalpark mindestens sein? 

Das Gebiet muss groß genug sein, um eines oder mehrere Ökosysteme möglichst umfänglich zu umfassen und auch genügend Raum für Pufferzonen, Untersuchungsflächen sowie Besuchs- und Erlebnisbereiche vorzuhalten. Die Größe hängt auch immer an dem dortigen typischen Lebensraum und dessen Entwicklungszyklen. So sind beispielsweise Nationalparks in Taigagebieten größer als in den Buchenwaldgesellschaften in Mitteleuropa.

Für Deutschland hat sich ein allgemeiner Richtwert von 10.000 Hektar etabliert. Nur drei der 16 deutschen Nationalparks sind kleiner. Für Bayern ist die Mindestgröße von 10.000 ha im Bayerischen Naturschutzgesetz festgeschrieben (Art. 13 BayNatSchG,2011). 

3.3. Warum wird ein so großes Naturwaldgebiet benötigt? 

Die Funktionen großer und kleiner Naturwaldgebiete ergänzen sich in der Fläche. Großflächige nutzungsfreie Schutzgebiete sichern natürliche Abläufe auf großer Fläche und damit auch evolutionäre Anpassungsprozesse. Sie gewährleisten die Vermehrung und das dauerhafte Überleben anspruchsvoller Arten bzw. von Arten mit hohem Raumbedarf. Da viele Arten für ein dauerhaftes Überleben Mindestflächengrößen (Mindestareale) benötigen, sind Großlebensräume nicht durch kleinere ersetzbar. Untersuchungen im Bereich der vergleichenden Naturwaldforschung belegen, dass bestimmte Lebensraum-Ausprägungen erst ab einer bestimmten Mindestflächengröße auf Dauer Bestand haben. Dies ist entscheidend für den langfristigen Erhalt von Populationen verschiedener Arten. Nur in Großlebensräumen können mosaikartige Teilräume unterschiedlicher Biotopausprägung nebeneinander existieren. So ergibt es z. B. an einem Berg durchaus Sinn möglichst viele Lebensräume mit einzuschließen, wenn man alle Höhenstufen und auch den kühleren Nord- sowie den wärmeren Südhang integriert. Durch die Artenverschiebung in der Vertikalen als auch in der Horizontalen können viele Habitate abgedeckt werden.

Gebietsansprüche – Beispiele (in ha = 10.000 m²]Revier/Brutpaar500 Individuen
Mittelspecht50 ha12.500 ha
Buntspecht30 ha7.500 ha
Grau/Weißrücken200 ha50.000 ha

Die notwendige Waldfläche für den langfristigen Erhalt intakter Spechtpopulationen beträgt 10.000 ha. 

BeispieleEinheitBenötigter Lebensraum
Wolf1 Familie/Rudel20.000 – 35.000 ha
Luchs1 männl. Tier11.000 – 25.000 ha
Braunbär1 erwachsenes Tier4.000 – 10.000 ha
Fischotter1 erwachsenes Pärchenbis 1.000 ha
Dachs1 erwachsenes Pärchenbis 200 ha
Baummarder1 erwachsenes Tier200 – 1.200 ha
Reh1 Rehbock10 – 30 ha, max 1.000 ha
Seeadler1 erwachsenes Brutpaar6.000 – 10.000 ha
Uhu1 erwachsenes Brutpaar6.000 – 8.000 ha
Bechsteinfledermaus1 Kolonie250 ha
Mausohr1 Kolonie = 270 Tiere8.000 ha

Große Flächen haben auch vergleichsweise kurze Grenzlängen und sind damit weniger anfällig für Störungen aus der Umgebung.

Kleinflächige nutzungsfreie Gebiete, wie Naturwaldreservate,

  • sind zu klein
  • zu stark von Randeinflüssen geprägt
  • zu sehr inselartig isoliert

um das Überleben des gesamten Naturerbes in seiner Vielfalt auf Dauer zu sichern. Sie dienen der Vernetzung großflächiger nutzungsfreier Schutzgebiete in der Kulturlandschaft bzw. dem Wirtschaftswald in Form von Korridoren oder Trittsteinen.

Nicht zuletzt können Bildungs- und Erlebnisangebote eines Nationalparks für eine große Zahl von Menschen nur bei ausreichender Flächengröße so realisiert werden, dass sie nicht die Lebensgemeinschaften beeinträchtigen.

4. Organisation Nationalpark 

4.1. Wie sieht die Organisation eines Nationalparks aus? 
Ein Nationalpark braucht eine intensive Betreuung und Begleitung, damit er sich positiv entwickeln kann. Daher wird eine eigene Nationalpark-Verwaltung eingerichtet. Diese ist meist der obersten Naturschutzbehörde direkt unterstellt. In manchen anderen Bundesländern berichtet sie alternativ der oberen Forstbehörde.

Zentrale Anlaufstelle für die Öffentlichkeit und Sitz der Nationalpark-Verwaltung ist ein Nationalpark-Zentrum mit geeigneten Informationseinrichtungen. Vorhandene Verwaltungsstrukturen der Forstämter können dabei mit einbezogen werden. Zuständigkeiten der Waldbewirtschaftung, des Naturschutzes, der wissenschaftlichen Betreuung, der Besucherlenkung und der Umweltbildung werden hier konzentriert.

Die Nationalpark-Verwaltung beschäftigt sogenannte Ranger:innen (bzw. Nationalparkwacht oder Schutzgebietsbetreuer:in), die Ansprechpartner für Besucher und Anwohner sind. Sie achten auch darauf, dass beim Besuch des Nationalparks die Regeln eingehalten werden, und bieten Führungen an.

Zur Sicherung kommunaler Belange kann ein kommunaler Nationalparkausschuss mit entsprechenden Arbeitsgruppen gebildet und ein wissenschaftlicher Beirat berufen werden.

4.2. Nach welchen Grundlagen arbeitet die Nationalparkverwaltung?
Die Grundlage für die Arbeit der Nationalparkverwaltung ist die Nationalparkverordnung. Die Nationalparkverordnung legt die Abgrenzung, Schutzzweck und –ziele sowie die Ge- und Verbote fest und ist die Grundlage für das Management. Weiterhin wird in der Verordnung die Aufstellung eines Nationalparkplans geregelt. Ein zu erstellender Wegeplan ist Bestandteil der Nationalparkverordnung oder des Nationalparkplans.

Die Nationalpark-Verwaltung legt auf Grundlage des Nationalparkplanes einen jährlichen Maßnahmenplan fest.

5. Nationalpark-Zonierung

Grundlage eines effektiven Nationalparkmanagements ist nahezu immer eine gute Zonierung. In welche Zonen wird ein Nationalpark eingeteilt? In den verschiedenen Nationalparks gibt es unterschiedliche Zonen, sowohl in ihrer Bezeichnung als auch in ihrer Anzahl.

5.1. Was ist die Kernzone/Naturzone? 

  • Naturzone oder Prozessschutzzone – Zone freier Naturentwicklung. Diese muss für eine internationale Anerkennung des Nationalparks spätestens 30 Jahren nach dessen Einrichtung 75 % der Fläche betragen. Bei Einrichtung eines Nationalparks muss die Naturzone mindestens 50 % betragen. In der Naturzone findet keine Entnahme von Ressourcen (zum Beispiel Holz) statt. Die natürliche Dynamik steht hier im Vordergrund.
  • Kernzone – meist gleichbedeutend mit Naturzone, kann aber auch eine Zone sein in der ein Wegegebot gilt. Im Nationalpark Bayerischer Wald gibt es zum Beispiel eine Naturzone, in der Natur-Natur-Sein-Lassen gilt und eine Kernzone in den Hochlagen, wo ein Wegegebot gilt. Kernzone und Naturzone sind dabei im Bayerischen Wald nicht deckungsgleich.

5.2. Was ist die dauerhafte Managementzone?

In der Managementzone sind Eingriffe dauerhaft erlaubt. Die Größe der dauerhaften Managementzone sollte 30 Jahre nach Ausweisung des Nationalparks maximal noch 25 % der Nationalparkfläche umfassen.

Die Managementzone kann unterteilt werden in

  • Pflegezone: unterliegt dauerhaften Eingriffen (z.B. Offenhaltung von Magerwiesen aus Naturschutzgründen)
  • Randzone oder Pufferzone: Dauerhafte Randzone innerhalb der Nationalparkgrenze (wird auch manchmal Managementzone genannt). Die Randzone soll die angrenzenden (Privat-)Wälder z. B. vor Borkenkäferkalamitäten oder Wildschaden schützen. Es erfolgt hier ggf. intensive Borkenkäferbekämpfung und Wildmanagement (z.B. Schwarzwildbejagung).
  • Infrastrukturzone: Einrichtungen des Nationalparks wie Infozentrum, Parkplätze und Tiergehege.

5.3 Was ist eine temporäre Entwicklungszone? 

Die Entwicklungszone soll innerhalb von 30 Jahren nach Einrichtung eines Nationalparks durch Renaturierungsmaßnahmen in die Naturzone entwickelt werden. Auch Waldumbaumaßnahmen in Richtung „Natürliche Waldgesellschaft“ sind hier möglich. Die Entwicklungszone kann anfangs maximal 25 % der Nationalparkfläche betragen und wird dann möglichst sukzessive innerhalb von 30 Jahren reduziert.

6. Enteignung/Gemeinde- und Privatwälder

6.1. Werden in Nationalparks auch private Wälder, Gemeinde- und Körperschaftswälder mit einbezogen und deren Waldbesitzer dadurch quasi enteignet?

In der Regel werden geeignete Flächen für eine Nationalparkausweisung in öffentlichen Wäldern gesucht. Private Waldbesitzer können auf Basis von Freiwilligkeit einbezogen werden. Hier werden meist gleichwertige Ersatzflächen außerhalb der Kulisse getauscht oder finanzielle Ausgleichsmaßnahmen vereinbart.

Das Gebiet wird so abgegrenzt und der Bewirtschaftungsplan so ausgestaltet, dass davon keine negativen Einflüsse auf das Umfeld ausgehen. Bei der Erarbeitung der Nationalparkkulisse werden Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie Interessengruppen einbezogen.

Aus einer Argumentationshilfe des Bundesamts für Naturschutz: „Bei Nationalpark-Neuausweisungen wird von vornherein ein sehr hoher Anteil an Flächen der öffentlichen Hand angestrebt. Eine Zwangsenteignung wäre zudem rechtlich gar nicht möglich.“ (Quelle: https://www.bfn.de/sites/default/files/2021-06/Argumente_fuer_NLP10_final.pdf )

Die meisten Nationalparks sind überwiegend auf öffentlichem Grund errichtet worden. Eine Ausnahme mag der Nationalpark Unteres Odertal bilden, in dem über 23 % der Fläche landwirtschaftliche Fläche privater Eigentümer ist. Dort gab es groß angelegte Tauschmaßnahmen. Auch im ursprünglich geplanten Nationalpark Teutoburger Wald gab es einen Großprivatwaldbesitzer, der 20 % der möglichen Fläche hält. Tauschangebote haben hier nicht gefruchtet und nun muss eine alternative Kulisse „Nationalpark Senne“ gefunden werden. Andere Nationalparkplanungen wie im Steigerwald beschränken sich auf ausschließlich öffentlichen Wald. Im Nationalpark Nordschwarzwald wurde der Nationalpark nur auf Landesfläche geplant, allerdings wollten einige Gemeinden explizit auch eigene Waldflächen beisteuern, um den Nationalpark bis zu ihren Gemeinden reichen zu lassen. Aber Privatwälder sind dafür nicht mit eingeflossen. Auch für die geplante Vergrößerung des Nationalparks Schwarzwald sind gerade umliegende Gemeinden sehr interessiert Flächen einzubringen (https://www.nationalpark-schwarzwald.de/de/nationalpark/blog/2020/erweiterung-dient-mensch-und-natur).  

7. Mitbestimmung der Bevölkerung, der Kommunen

7.1. Wie wird die Bevölkerung beteiligt?

Die Bevölkerung wird in den verschiedenen Planungsphasen durch ihre kommunalen Vertreter aus Kreis und Kommune vertreten. Öffentlich anerkannte Verbände (BUND, Nabu) sowie beteiligte und betroffene Bürger müssen angehört und ihre Einwände abgewogen werden. Öffentliche Veranstaltungen, Bekanntmachungen und Anhörungen der Einwände aus der Bevölkerung, bei denen auch Kritiker zu Wort kommen, werden für gewöhnlich vor der Festlegung von Verordnungen abgehalten.

So wurden beispielsweise im Nordschwarzwald 2011 über 120.000 Bürger angeschrieben und eingeladen sich zu beteiligen. Sieben lokale Arbeitskreise haben dann knapp ein Jahr lang die Einwände und Bedenken konstruktiv kritisch beleuchtet. Umfragen bestätigen eine Befürwortung in der Bevölkerung.

Umfragen zu einem Nationalpark Steigerwald:

In der Steigerwaldregion (LK Bamberg, LK Schweinfurt & LK Haßberge) wurden Ende 2020 1.001 repräsentative Interviews durchgeführt und ergaben das folgende Stimmungsbild:

  • 75 % der Befragten befürworten einen Nationalpark im Steigerwald (2016 waren es noch 68 %, 2014 bei der gleichen Frage: 61 %).
  • Die wichtigsten Gründe für die Zustimmung waren Artenschutz, Aufwertung des Steigerwaldes sowie mehr Arbeitsplätze und Tourismus im Steigerwald
  • Nur 18 % lehnen eine Nationalpark Steigerwald ab – die wichtigsten Gründe hierfür waren Befürchtung von Arbeitsplatzverlusten in der Forst- & Holzwirtschaft und Betretungsverbote sowie Sammelverbote für Pilze und Pflanzen.
  • 64 % der Befragten halten den Koalitionsbeschluss, dass es bis 2023 keinen dritten Nationalpark in Bayern geben soll, für falsch.
  • 74 % der Befragten befürworten weitere Nationalparks in Bayern.

Ähnliche Umfragen liefen auch im Teutoburger Wald

Sollten öffentliche Belange bei der Ausweisung eines Nationalparks übergangen werden, ist eine Normenkontrollklage möglich.

7.2. Mitspracherecht von Landkreisen und Kommunen

Nationalparks schützen nicht nur die Natur, sondern sehen sich gleichzeitig als wichtige Motoren einer naturschutzorientierten Regionalentwicklung. Daher ist eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten notwendig. Die nähere Ausgestaltung muss im Rahmen eines Dialogprozesses der Beteiligten erfolgen.

Die Planungshoheit für Flächen außerhalb des ausgewiesenen Nationalparks bleibt beim jeweiligen Eigentümer, z.B. den Kommunen. Einschränkungen, die es bisher schon gab, bleiben in der Regel bestehen.

In vielen Nationalparks gibt es auch einen kommunalen Nationalpark-Ausschuss, in dem Landräte und Bürgermeister der betroffenen Region sitzen und mit der Nationalparkverwaltung gemeinsam z.B. Maßnahmen und deren Umsetzung erarbeiten.

Zur Sicherung kommunaler Belange sollte ein kommunaler Nationalparkausschuss berufen werden.

Beispiel kommunaler Nationalparkausschuss des Nationalparks Bayerischer Wald:

  • Zusammensetzung:
    • Landrat der Landkreise Freyung-Grafenau und Regen
    • Bürgermeister:innen der Städte Freyung, Grafenau und Zwiesel sowie der Gemeinden Mauth, Hohenau, Neuschönau, St. Oswald-Riedlhütte, Spiegelau, Frauenau, Lindberg und Bayerisch Eisenstein.
  • Aufgaben:
    • Ausarbeitung und Aufstellung des Landschaftsrahmenplans und des Nationalparkplans
    • Festlegung der jährlichen Maßnahmen zur Entwicklung des Nationalparks, soweit diese Einfluss auf das Umfeld haben
    • Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur Lenkung des Besucher- und Erholungsverkehrs im Nationalpark und seinem Umfeld
    • Der kommunale Nationalparkausschuss kann jederzeit bestimmte Maßnahmen im Rahmen des Schutzzwecks anregen.
  • Quellen:

Beispiel Nationalpark Schwarzwald – Zwei lokale Gremien

Nationalparkbeirat

Zusammensetzung:

  • Interessensgruppen der Region wie Naturschutzverbände, Verbände aus Forst- und Holzwirtschaft, Tourismus, Sport, Landwirtschaft und Kirchen

Aufgaben:

  • Unterstützt die Verwaltung in allen fachlichen Fragen
  • Wählt vier Mitglieder in den Nationalparkrat

Nationalparkrat

Zusammensetzung:

  • Ministerium und Regierungspräsidenten von Freiburg und Karlsruhe
  • Nationalparkverwaltung
  • Gemeinden, Stadt- und Landkreise mit Flächenanteilen im Nationalpark
  • Gemeinden mit bedeutenden Einrichtungen des Nationalparks
  • Vertreter:in des Naturparks
  • Vertreter:in des Nationalparkbeirats (nur Beratungsfunktion)

Aufgaben:

  • Alle wichtigen Entscheidungen inkl. Nationalparkplan

Quelle: https://www.nationalpark-schwarzwald.de/de/nationalpark/organisation#c12011

8. Finanzierung 

8.1. Stellt das Land Mittel zur Umsetzung des Nationalparks zur Verfügung?

Grundsätzlich muss derjenige, der ein Gebiet ausweist, im Falle eines Nationalparks das Bundesland, für die Ausweisung und Unterhaltung aufkommen.

Die finanzielle Ausstattung umfasst die allgemeine Verwaltung, das Management, die Gebietsbetreuung, die Unterhaltung der Erholungsinfrastruktur, Monitoring und Forschung, Kommunikation, Kooperation und die Mitwirkung bei der Regionalentwicklung im Nationalpark-Umfeld. Eine Förderung durch Dritte zur Unterstützung der Ziele des Nationalparks ist möglich und erwünscht.

Beispiel aus dem Nationalpark Hainich: 2000 – 2009 sind in die Entwicklung des Nationalparks 4 Millionen Euro als direkte Investitionen des Landes geflossen. Zusätzlich wurden durch die Hainich-Gemeinden und private Investoren geschätzte 20 Millionen Euro (inkl. Landes- und EU-Fördermittel) für die Entwicklung der Hainich-Region aufgebracht. Bis 2020 war vorgesehen, die gleiche Summe von rund 24 Millionen EUR für die Weiterentwicklung des Nationalparks einzusetzen. Nach der Studie „Wirtschaftsfaktor Großschutzgebiete: Regionalökonomische Effekte des Tourismus in Nationalen Naturlandschaften“ von Prof. Dr. Hubert Job aus 2008 amortisieren sich die eingesetzten Mittel im Verhältnis eins zu drei, d.h. für einen eingesetzten Euro fließen drei Euro in die Region zurück.

8.2. Muss die Region für die Entwicklung und Verwaltung des Nationalparks zahlen?

Der Nationalpark ist ein Angebot des Landes für die Entwicklung einer Region. Die Verwaltung des Nationalparks wird im Rahmen eines Nationalpark-Zentrums vom Land finanziert werden. Das Land verzichtet auf Einnahmen aus dem Holzverkauf und ermöglicht den Akteuren in der Region, die neue Infrastruktur für neuartige Wertschöpfungsketten (Tourismus, Regionalvermarktung) zu nutzen. 

Weitere Fördermöglichkeiten durch unterschiedliche Institutionen (z.B. EU, Bund, Stiftungen) sollen in der Region konzentriert und fallweise genutzt werden. Es ist zu erwarten, dass private Investoren die neuen Entwicklungsmöglichkeiten nutzen werden. In vielen Nationalparks organisieren Vereine der Nationalparkfreunde Stiftungsgelder und Fördergelder für zusätzliche Maßnahmen. Die staatlichen Investitionen in den Erhalt wertvoller Naturschätze und in die Entwicklung ländlicher Regionen durch die Prädikatsauszeichnung „Nationalpark“ ist eine wichtige Investition auch für kommende Generationen. 

9. Nutzung/Betretungsverbot

9.1. Ist ein Nationalpark der Öffentlichkeit zugänglich? 

Nationalparks in Deutschland sind frei zugänglich und kosten keinen Eintritt. In den Kernzonen kann ein Wegegebot gelten, wobei es auch hier Ausnahmen geben kann (z. B. Nationalpark Hainich, Berchtesgaden und Hunsrück-Hochwald, die kein Wegegebot haben).

Insbesondere für auswärtige Besucher und Touristen sind Lenkungsmaßnahmen aufgrund fehlender Ortskenntnis sinnvoll. Durch ein gezieltes Angebot an attraktiven Wegen, Informationen und geführten Touren sollen die Besucher die Möglichkeit haben, unberührte Natur zu erleben ohne ihr zu schaden. Für Einheimische gelten in vielen Nationalparks alte Wegerechte weiter.

9.2. Was ist ein Wegegebot?

Wandern auf den Wanderwegen ist gewünscht, ein Verlassen der Wege nicht erlaubt. Hier gibt es verschiedene Ausprägungen, die in der Nationalparkverordnung für das spezielle Gebiet angepasst werden müssen.

  • Kein Wegegebot
    • Beispiel: Im Nationalpark Berchtesgaden besteht kein Wegegebot da weite Teile der Felsregion aufgrund der natürlichen Voraussetzungen ohnehin unzugänglich sind.
    • Besucher werden mit Routenempfehlungen und einer geeigneten Infrastruktur im Rahmen der Besucherlenkung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Natur motiviert.
    • Auch im Nationalpark Hainich besteht kein Wegegebot, da auch hier eine positive Besucherlenkung stattfindet.
  • Wegegebot räumlich begrenzt
    • z. B. nur in der Kernzone oder in bestimmten Gebieten wie beispielsweise den Brutgebieten des Auerwildes
  • Wegegebot zeitlich begrenzt
    • z. B. nur im Winter um bei Schneelagen das Wild zu schützen, oder zu Brutzeiten des Auerwildes, etc.
  • Wegegebot auf markierte Wanderwege beschränkt
    • Neben wegfreiem Gelände sollen hier auch unmarkierte Forstwege nicht betreten werden, z. B. In der Kernzone des Nationalparks Bayerischer Wald ist in den Auerwildbrutgebieten im Winter nur das Betreten markierter Wanderwege erlaubt. Beispielsweise Holzrückewege sollen in den Auerwildgebieten der Kernzone (45 % der Fläche) im Winter nicht betreten werden. In den restlichen Bereichen des Nationalparks dürfen alle Wege verwendet werden und auch die Wege verlassen werden.

9.3. Darf man im Nationalpark die Wege verlassen? 

In manchen NLP werden Wegegebote erlassen. Diese dienen nicht der Bevormundung der Bevölkerung und der Besucher, sondern sie sollen verhindern, dass Ruheplätze der Wildtiere gestört werden und seltene Pflanzen zertreten werden.

Die Besucher sollen durch ein attraktives Angebot an Wegen, Informationen und Führungen an die Natur herangeführt werden. Nationalparks dienen neben dem Schutz der Waldnatur ausdrücklich auch der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis. Oft ist ein Wegegebot jedoch gar nicht notwendig, da der überwiegende Teil der Besucher ohnehin auf den ausgewiesenen Wegen bleibt.

Damit der Naturgenuss und die Schutzbedürftigkeit der Natur in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, wird die Nationalparkverwaltung im Einvernehmen mit den Gemeinden nach Lösungen suchen, die von der heimischen Bevölkerung getragen werden. In jedem Fall bleiben Zufahrten für Anlieger, Feuerwehr und Rettungsdienste erhalten. Bereits bestehende Wegenetze sind für eine gezielte Besucherlenkung oft hilfreich und können einbezogen werden.

Viele Forststraßen und Rückewege dienen heute hauptsächlich der Abfuhr von Nutzholz. Wenn in Naturzonen keine Holznutzung mehr stattfindet, ergibt es Sinn den teuren Unterhalt der für 40 Tonnen schwere Holztransporter ausgelegten Wege zurückzufahren. Solche Forststraßen können in ein attraktives Rad- und Wanderwegenetz umgebaut und entwickelt werden. Dies wird in den Nationalparkregionen oft gerne angenommen. Eine intelligente Besuchersteuerung schafft auch einen Ausgleich zwischen gut ausgebauten Wanderwegen zu den Hauptsehenswürdigkeiten und interessanten Wegerouten, zum Beispiel kleine geschlungene Pfade für Individualisten. In einzelnen Gebieten ist zum Schutz von Flora und Fauna auch ein Wegegebot erforderlich. Dieses hängt aber örtlich sehr von den Gegebenheiten ab. So sind beispielsweise in den Bergregionen im Winter Auerwildruhezonen sinnvoll.

Eine gute Planung des Wegenetzes unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung muss gar keine Wege reduzieren, kann bereits bestehende Wege einbeziehen. Einige Wege müssen ggf. verlegt werden. Durch Besuchersteuerung mittels attraktiver Angebote und sinnvoller Verbindungsrouten sind Wegegebote in Nationalparks die Ausnahme. Da die wenigsten Wanderer querfeldein gehen, wenn es interessante, attraktive Wege gibt, ist ein Wegegebot oft überflüssig, wenn keine sensiblen Tierarten durch Ruhezonen geschützt werden müssen.

Wanderwegenetze Beispiele (ungefähre Angaben):

NLP Bayerischer Wald351 km
NLP Berchtesgaden236 km
NLP Eifel240 km
NLP Hainich>115 km
NLP Harz566 km
NLP Jasmund49 km
NLP Kellerwald-Edersee224 km
NLP Müritz>450 km
NLP Sächsische Schweiz400 km
NLP Vorpommersche Boddenlandschaft135 km

Für einen Nationalpark Steigerwald hat der Bund Naturschutz einen Entwurf einer Nationalparkverordnung veröffentlicht, der kein Wegegebot erfordert. Es wäre also erlaubt, die Wege zu verlassen, mit Ausnahme der besonderen Naturschutzflächen, in denen heute schon ein Wegegebot gilt.

9.4. Behindert ein Nationalpark Freizeitnutzungen und Sport? Dient er auch der Erholung?

Bestehende Einrichtungen haben Bestandsschutz und können weiterhin betrieben werden. Aus- und Neubauten in der Nationalparkfläche müssen jedoch mit der Nationalparkverwaltung abgestimmt werden.

Durch eine Nationalparkverwaltung sollen Ziele und Inhalte von Naturschutz und Tourismus zusammengebracht werden. Die Vielzahl von Naturschutzzuständigkeiten und Naturschutzauflagen wird in einem Nationalpark durch eine einzige Nationalparkverordnung klar geregelt.

Ein Nationalpark lädt ein zur Bewegung (Wandern, Radfahren, Reiten) und zum Verweilen (Rasten, Schauen, Hören, Riechen). Das Wegenetz wird für diese Zwecke optimiert und ausgeschildert. Dabei bleiben Wildruhezonen ausgespart. Nutzungen wie Fotografieren sind weiterhin erwünscht. Damit keine Schäden an der Natur entstehen, werden Regeln vereinbart, die ein Erleben ohne allzu starke Störung der Naturvorgänge ermöglichen.

Durch eine gute Besucherlenkung (z.B. gut ausgeschilderte und sinnvolle Wanderwege) können Übernutzungen von wertvollen Naturschätzen vermieden werden.

9.5. Kann man Produkte des Nationalparks sammeln und erwerben?

Der Nationalpark will auch einen Kontrast zur Ernährung aus dem Supermarktregal oder der Fast-Food-Filiale verdeutlichen. Daher werden in Gaststätten und Regionalläden Wildprodukte aus der Umgebung angeboten. Zudem wird in Kursen die Zubereitung von Speisen aus Pflanzen und Tieren aus Wald und Wildnis vermittelt.
Selbstverständlich soll auch das Sammeln von Pilzen und Beeren für den privaten Gebrauch weiterhin möglich sein, sofern es keinen Wegegeboten oder sonstigen Verordnungen des NLP widerspricht. In vielen Nationalparks wurden zudem für die heimische Bevölkerung Ausnahmen (ggf. zeitlich / örtlich beschränkt) zum nicht-kommerziellen Sammeln von Waldfrüchten erlassen.

Kurze Übersicht über die nicht kommerzielle Waldfrüchtesammlung in Nationalparks*

NLP Bayerischer Waldörtlich/zeitlich eingeschränkt
NLP Berchtesgadenverboten
NLP Eifelörtlich/zeitlich eingeschränkt
NLP Hainicherlaubt
NLP Hunsrück/Hochwaldörtlich eingeschränkt
NLP Harzerlaubt
NLP Jasmundörtlich/zeitlich eingeschränkt
NLP Kellerwald-Ederseeverboten
NLP Müritzörtlich/zeitlich eingeschränkt
NLP Schwarzwaldörtlich eingeschränkt
NLP Unteres Odertalerlaubt
NLP Vorpommersche Boddenlandschaftörtlich/zeitlich eingeschränkt

(* eigene Erhebungen in den verschiedenen Webseiten/NLP-VO, ohne aktuelle Gewähr)

10. Brennholz

10.1. Bleibt die Brennholzversorgung der örtlichen Bevölkerung gesichert?

Auch wenn in der Gesamtbilanz in einem Land ausreichend Energieholz vorhanden ist, so müssen bei der Ausweisung eines Nationalparks auch die örtlichen Lebensgewohnheiten und die soziale Bedeutung der Brennholzversorgung detailliert berücksichtigt werden. Daher wird im Zuge der moderierten Informationsphase ein detailliertes Brennholzkonzept vorgelegt und mit den Menschen beraten. Dabei sind die besonderen Bedürfnisse der privaten Selbstwerber in den Randgemeinden zu berücksichtigten. Es wird zu prüfen sein, ob in der Pflegezone ausreichend Flächenlose in vertretbarer Entfernung und zu akzeptablen Kosten bereitgestellt werden können. Ansonsten müssen nahe Flächen im angrenzenden Staatswald hierfür zur Verfügung gestellt werden. In den Gemeinde- und Privatwäldern steht Brennholz ohnehin auch weiterhin zur Verfügung.

Hierzu z.B. die offizielle Aussage der Bayerischen Staatsregierung: „Durch die Ausweisung eines Nationalparks kommt es zu einer veränderten Zielsetzung und damit auch zu einer Nutzungsänderung. Für den Brennholzbedarf der Bevölkerung vor Ort konnten bisher bei jedem Nationalpark gute Lösungen gefunden werden. So kann mit Hilfe eines Brennholzkonzeptes der Bedarf ermittelt und geeignete Ansätze erarbeitet werden, wie die regionale Holzversorgung auch künftig sichergestellt werden kann. So werden im Nationalpark Bayerischer Wald bestehende private Brennholzrechte nach wie vor abgegolten (z.B. mit anfallendem Holz aus dem Borkenkäfermanagement) oder, sofern möglich, gegen Entgelt erworben. Gleichzeitig ist für den Nationalpark Bayerischer Wald belegt, dass der Nationalpark für die Region eine viel größere Wertschöpfung bringt als es eine forstliche Nutzung könnte. Im Nationalpark Berchtesgaden sind die teilweise Jahrhunderte alten Holznutzungsrechte- und Weiderechte fester Bestandteil der Regelung.“ (http://www.np3.bayern.de/fragen.htm – Stand 2017, Webseite der Staatsregierung wurde mittlerweile abgeschaltet)

Auch das Bundesamt für Naturschutz rät zu Brennholzkonzepten„Für die Anrainer eines Nationalparks kann durch Holz aus der Entwicklungszone bzw. aus benachbarten Wäldern ausreichend Brennholz zur Verfügung gestellt werden. Für Nationalpark-Planungskulissen können unter Beteiligung der Bevölkerung detaillierte Brennholzkonzepte erarbeitet werden, die gewährleisten, dass der Brennholzbedarf für die örtliche Bevölkerung auch weiter gedeckt wird.

In den jüngsten deutschen Nationalparks Hunsrück-Hochwald und Schwarzwald wurden Brennholzkonzepte erarbeitet und erfolgreich umgesetzt.

Brennholzkonzept Hunsrück-Hochwald (Auszug):

So bezogen im Nationalpark Hunsrück-Hochwald nach einer Bedarfsanalyse 19 Ortschaften etwa 8.000 Festmeter Holz.

Die Region erwartete:

  • Die lokale Brennholzversorgung soll wie bisher langfristig sichergestellt werden.
  • Die Konditionen des Brennholzerwerbs sollen sich nicht verschlechtern.
  • Preislich darf die Nationalparkregion gegenüber anderen Regionen nicht benachteiligt werden.
  • Eine ortsnahe (max. 8 km) Anfahrt soll gewährleistet sein.

Zur Umsetzung wurden folgende Maßnahmen festgesetzt:

  • Definition von Pflegezonen im Nationalpark ohne zeitliche Begrenzung. Bei Maßnahmen in den Pflegezonen wird das anfallende Holz im erforderlichen Umfang als Brennholz für die lokale Bevölkerung bereitgestellt.
  • Im Staatswald außerhalb des Nationalparks wurden sogenannte Brennholzzonen festgelegt. Von diesen Brennholzzonen wird Stammholz „vom unteren Ende her“ so lange ins Brennholz gesteuert, bis der Brennholzbedarf gedeckt ist.
  • Von jedem Ort sind mehrere Pflegezonen oder Brennholzzonen in wenigen Kilometern Entfernung erreichbar. Das vorrangige Recht zum Kauf haben die Bürger der an den Nationalpark angrenzenden Gemeinden.

10.2. Was passiert mit Brennholzrechten?

Ein separat zu betrachtender Punkt sind bestehende Holzrechte. Da diese regional unterschiedlich rechtlich verankert oder geregelt sind, sollte auch hierzu ein individuell ausgestaltetes Konzept erarbeitet werden. In den bereits bestehenden Nationalparks wurden unterschiedliche Lösungen gefunden: So können beispielsweise finanzieller Ausgleich oder örtlicher Tausch in Betracht gezogen werden.

Solange diese flächengebundenen Rechte noch bestehen, können diese Flächen weiter genutzt werden und der Managementzone/Entwicklungszone angehören. In einigen Nationalparks bestehen auch noch Weiderechte (Bsp. Nationalpark Berchtesgaden). Auch hier werden die Flächen, wenn sie nicht ablösbar sind, in die Managementzone integriert.

Beispiel: Nationalpark Bayerischer Wald

11. Land- und Forstwirtschaft 

11.1. Welche Auswirkungen hat die Ausweisung eines NLP für die Land- und Forstwirtschaft?

Soweit land- und forstwirtschaftliche Nutzungen im Nationalpark vorhanden sind, dürfen sie dessen Schutzzweck nicht entgegenstehen und nur auf einem untergeordneten Flächenanteil des Nationalparks stattfinden (Managementzone). Ziel ist es, Nutzungen die diesen Anspruch nicht erfüllen, so bald wie möglich, längstens nach einer Frist von 30 Jahren nach Ausweisung, anzupassen. 

Für alle forstwirtschaftlich und landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb des Nationalparks gibt es keine weiteren Einschränkungen. Dies gilt auch für Flächen, die vom Nationalpark umschlossen, aber nicht in diesen integriert sind (Beispiel Nationalpark Bayerischen Wald „Waldhäuser“).

11.2. Welche Einschränkungen entstehen durch einen NLP für die Holzwirtschaft?

Natürlich werden Waldflächen aus der Holzproduktion genommen, aber nicht von heute auf morgen. Bei einem potenziellen Nationalpark von 10.000 ha Größe würden 5.000 ha mit Einrichtung bzw. innerhalb von 30 Jahren insgesamt 7.500 ha Waldfläche aus der Nutzung genommen. Auf den restlichen 2.500 ha Fläche – in der sogenannten Pflege- oder Managementzone – wäre eine Holznutzung weiterhin möglich, soweit sie mit den Schutzzielen des Nationalparks übereinstimmt. Die Naturzone besteht teilweise aus unproduktiveren oder unzugänglicheren Flächen, weshalb sie auch einen höheren Naturnähegrad aufweist.

Die holzverarbeitende Industrie hat 20 bis 30 Jahre Zeit, sich auf Veränderungen hin zu den kleineren bewirtschafteten Flächenanteilen innerhalb des Nationalparks einzustellen.

Forstbetriebe und verarbeitende Betriebe sollten offen und transparent damit umgehen, welche Holzmengen und Qualitäten sie aus den zukünftig nicht mehr forstlich zu nutzenden Flächen bisher bezogen haben. Nur so kann (auch im Dialog mit der Regierung) nach möglichen Lösungsansätzen gesucht werden (z.B. alternative Flächen / Bezugsquellen). Die Naturzone eines Nationalparks umfasst eine sehr begrenzte Fläche (in Bayern rund 7,5 x 7,5 km), der Einzugsradius von Sägewerken und verarbeitenden Betrieben ist in der Regel wesentlich größer.

Der wettbewerbsbedingte Strukturwandel in der holzverarbeitenden Industrie wirkt sich auf die kleinen Sägereibetriebe in der Region sicherlich stärker aus als die Ausweisung eines Nationalparks. Beispiel mögen die Holzliefervereinbarungen zwischen den Bayerischen Staatsforsten und Klausner sein (mittlerweile wurden die Verträge von dem russischen IlimTimber übernommen). Hier wird Holz zu Billigpreisen dem regionalen Markt entzogen. Allein der Unterwert-Verlust ist im 2-stelligen Millionen Euro Bereich anzusiedeln.

(Siehe auch Anfrage Bayerischer Landtag Drucksache 16/17313)

Nicht betrachtet sind hier die Marktverschiebungen, bei Preisen die kein privater Waldbesitzer und Holzkäufer mitmachen kann. Der Preis für andere Waldbesitzer wird gedrückt. Gleichzeitig wird es für kleinere Sägewerke schwierig, Holz zu bekommen, da für sie aufgrund der Verknappung am Markt die Preise steigen.

Durch den wachsenden Export von Rundrohholz nach China, Österreich etc. wird die Wertschöpfung der Verarbeitung (die den höchsten Teil eines Holzproduktes ausmacht) exportiert und die heimischen Sägewerke haben das Nachsehen. Zum Vergleich: Eine Tonne Rohholz bringt etwa 103 Euro ein, eine Tonne gesägtes Holz etwa 325 Euro. 2011 wurden 367.000 Festmeter Buchenrohholz und 100.000 Festmeter Buchenschnittholz nach China ausgeführt. Mittlerweile landen 50 % der Buchenholzexporte in China. 2011 exportierte Deutschland Buchenrohholz im Wert von über 38 Millionen Euro nach China. Als gesägtes Holz hätte man damit in Deutschland rund 76 Millionen Euro mehr verdienen können. Ein Geschäft, das den heimischen Holzverarbeitern durch die Exporte entgeht.

Während Entwicklungsländer wie Gabun ein Rundholzexportverbot ausgesprochen haben, um die Weiterverarbeitung und damit Arbeitsplätze und Wertschöpfung im eigenen Land zu behalten, werden bei uns große Teile der guten Baumstämme exportiert, statt regional vor Ort verarbeitet zu werden. Die Verarbeitung geschieht dann oft unter Billiglohnbedingungen, z.B. in China, bevor die Holzprodukte wieder nach Deutschland importiert werden.

Umso wichtiger wäre es, auch die Idee von „Holz aus der Region“ zu befördern. Die Holznutzung in Deutschland hat sich von 1992 bis 2011 verdoppelt. 1992 wurden weniger als 50 Mio. Festmeter (fm) Holz genutzt, 2011 waren es schon fast 100 Mio. fm, die in Deutschland geerntet wurden – was knapp an der Nachhaltigkeitsgrenze ist. Wenn jetzt gerade mal 5 Prozent der deutschen Waldfläche (davon sind ja 1,5 Prozent bereits geschützt) von der Holznutzung ausgenommen werden, ist weder ein starker Einbruch der gesamtdeutschen Nutzungsmengen zu erwarten, noch wird das relevante Arbeitsplatzabnahmen in der Holzwirtschaft zur Folge haben. Regional kann es allerdings im kleinen Maße Verschiebungen geben, wobei einzelne Regionen Abwanderungen haben, aber andere Regionen profitieren können.

Ein weiteres Beispiel für den Entzug von Holz aus dem lokalen Markt ist die mittlerweile zum Standard werdende sehr feinräumige Erschließung mit Rückegassenabständen von nur 20 bis 25 Meter statt 40 bis 80 Meter. Diese sehr nah aneinander liegenden Rückegassen dienen nur dem Zweck, das Holz schnell und günstig hochtechnisiert aus dem Wald zu bringen. Verkannt wird allerdings der langfristige Effekt, dass mit 5 Meter breiten Rückewegen alle 20 Meter dem Wald der Produktionsfaktor Boden stark reduziert wird. In diesem Fall beträgt die Fläche aller Rückewege 20 % der Waldfläche, statt 11 % mit einem Rückewegsystem alle 40 Meter. Allein dadurch wird dem Wald etwa 9 % zusätzliche Wirtschaftsfläche entzogen. Das macht auf den Bayerischen Staatswald hochgerechnet über 68.000 ha aus – Dies entspricht mehr als einem Viertel der in Bayern noch erforderlichen Naturwaldflächen zur Umsetzung der europäischen Biodiversitätsstrategie.

Bei der Einrichtung des Nationalparks Schwarzwald beispielsweise gab es folgende Zusage des Landes: Alle Sägebetriebe bekommen jedes Jahr von den Forstämtern, die um den Nationalpark liegen, so viel Holz wie sie im Mittel über die letzten 10 Jahre vor der Nationalparkausweisung aus der Fläche des Nationalparks bezogen haben. Das Holz bekommen sie zu den aktuellen Marktpreisen und die Zusage gilt für 30 Jahre.

Dazu ist zu bemerken, dass von den beinahe 50 betroffenen Sägebetrieben der Region bis auf sehr wenige (etwa 5), deutlich mehr als 1 % ihrer jährlichen Holzmenge aus der Fläche des Nationalparks bezogen haben. Außerdem wird alles Holz, dass im Nationalpark durch Naturschutz- oder Waldentwicklungsmaßnahmen oder durch Borkenkäferholzentnahme (nicht durch geplante Holzerntemaßnahmen, denn die gibt es ja nicht mehr per Definition in einem Nationalpark) anfällt, nicht durch den Nationalpark, sondern über das Forstamt Freudenstadt vermarktet und kommt so in der Regel auch den regionalen Sägebetrieben zugute.

11.3. Werden sich im Nationalpark Schädlinge an Fichte (Borkenkäfer) und Rotbuche ausbreiten, die angrenzende Wälder bedrohen?

Borkenkäfer wie der Buchdrucker (Ips typographus) befallen nur Fichten und bevorzugen hierbei Fichtenwälder mit einem hohen Anteil an Altbäumen über 70 Jahre. Hinzu kommt, dass die mittelfristigen Überlebenschancen der Fichte aufgrund der sich abzeichnenden Klimaerwärmung von vielen Experten ohnehin als sehr schlecht eingestuft werden, da Trocken- und Hitzeperioden im Frühjahr und Sommer weiter zunehmen werden und es der Fichte zu trocken werden wird. Um den Übergriff einer Borkenkäferplage auf angrenzende forstwirtschaftlich genutzte Privat- und Kommunalwälder zu unterbinden, werden z. B. In den Nationalparks Bayerischer Wald oder Harz auf 500 m breiten Pufferzonen von Borkenkäfern befallene Bäume entnommen. Siehe auch Der (Fichten-) Borkenkäfer

Buchenborkenkäfer (Kleine Buchenborkenkäfer (Taphrorychus bicolor)) und andere buchenbewohnende Insekten stellen laut Experten, sowohl Käferspezialisten als auch Botanikern, keine Gefahr für den Buchenwald dar. Es gibt kein einziges Beispiel für ein bestandsweites, geschweige denn großflächiges Absterben von Buchenwäldern in Europa! Das gilt genauso für bewirtschaftete wie für unbewirtschaftete Buchenwälder (z. B. Urwälder in den Abruzzen). Die Buche wächst in Mitteleuropa seit Jahrtausenden natürlicherweise in einem Gleichgewicht mit ihren tierischen Nutzern. Sie gilt als stabile Baumart, die genetisch sehr anpassungsfähig ist und auch an kurzfristige Ereignisse, wie Trockenstress oder Schädlingsvermehrung angepasst ist. Unsere Rotbuche kommt in Europa unter sehr unterschiedlichen Klimabedingungen vor. Das Erkranken und Absterben einzelner Bäume ist ein natürlicher Prozess und führt nicht zu einem flächigen Absterben.

Wie wird der Borkenkäfer wahrgenommen? – Studie zur Akzeptanz des Nationalparks und der Strategie Natur Natur sein lassen – auch beim Borkenkäfer: R. Liebecke, K. Wagner, M. Suda 2008. „Die Akzeptanz des Nationalparks bei der lokalen Bevölkerung“

Ungeachtet der Situation im Spessart hat die Borkenkäferausbreitung im Nationalpark Bayerischer Wald in der Rückschau die Artenvielfalt durch die einsetzende Dynamik absterbender Bäume erhöht. Die natürliche Dynamik hat den Wald vielfältiger und artenreicher gemacht. Seltenste Arten wurden auf Grund des hohen Strukturangebotes plötzlich wieder häufig.

MÜLLER, J., NOSS, R., BUSSLER, H. and BRANDL, R. 2010. Learning from a „benign neglect strategy“ in a national park: Response of saproxylic beetles to dead wood accumulation. – Biological Conservation 143: 2559-2569

BÄSSLER, C. and MÜLLER, J. 2010. Importance of natural disturbance for recovery of the rare polypore Antrodiella citrinella Niemelä & Ryvarden. – Fungal Biology 114: 129-133.

„Langzeitstudie zu Borkenkäfereffekt im NLP Bayerischer Wald – Trinkwasserqualität bleibt ausgezeichnet, Artenvielfalt steigt” Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald vom 19.02.2015

11.4. Welche Einschränkungen für die Landwirtschaft entstehen durch einen NLP? Was gibt es für einen Nutzen?

Für angrenzende land- und forstwirtschaftliche Flächen gibt es keine zusätzlichen Auflagen. Die regionale Landwirtschaft würde durch die Einrichtung eines Nationalparks profitieren. Nationalpark-Besucher könnten in den Unterkünften in der Umgebung wohnen und die landwirtschaftlichen Produkte der Region vor Ort einkaufen und genießen.

Auch die nationale und internationale Vermarktung von Produkten aus der Region kann durch ein verbessertes Image und einen erhöhten Wiedererkennungswert durch einen NLP gesteigert werden.

Innerhalb eines Nationalparks müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass nachteilige Einflüsse auf benachbarte land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen unterbleiben. Im Bedarfsfall wären derartige Maßnahmen (Bsp. Wildmanagement) besonders in den Pufferzonen des Nationalparks angezeigt. Die konkrete Ausgestaltung muss an die Struktur des Gebietes und seines Umfeldes angepasst werden.

12. Wildmanagement / Jagd 

12.1. Wie werden sich die Wildbestände entwickeln? 

Da natürliche Feinde von Hirschen und Rehen wie Luchse oder Wölfe meist noch fehlen, wird auch in einem Nationalpark ein Wildtiermanagement stattfinden müssen, damit eine natürliche Verjüngung der Baumarten möglich wird. Voraussetzung ist, dass hierdurch die Ziele der Nationalparkentwicklung nicht gefährdet werden.

Die Intensität des Managements und der Regulation der Schalenwildbestände (wie Reh, Hirsch und Wildschwein), vor allem durch Bejagung, bemisst sich dabei an den Auswirkungen des Wildes auf die Waldentwicklungsziele im Nationalpark, auf Wildschäden außerhalb des Nationalparks sowie auf potentielle Tierseuchengefahren. Die einschlägigen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Forderungen zum Thema Jagd in Nationalparks

  • Nach dem Prinzip „Natur Natur sein lassen“ ist eine herkömmliche, traditionelle Jagd mit ihren Hege-, Ernte- und Populationsvorstellungen in Nationalparks nicht akzeptabel.
  • Ein Eingriff in Wildtierpopulationen muss sich streng am jeweiligen Schutzzweck orientieren. Diese Zielsetzung unterscheidet sich so grundlegend vom herkömmlichen Jagdwesen, dass in Nationalparks nur von einem Wildtiermanagement gesprochen werden kann.
  • Kern-/Naturzonen sollten möglichst von der Wildtierregulation ausgenommen werden. Wildtiermanagement sollte sich auf die Randzonen beschränken.
  • Beutegreiferbejagung (z. B. Fuchs) oder gar Fallenjagd ist, außer zu wissenschaftlichen Zwecken, zu begrenzen
  • Wildtiermanagement in Nationalparks ist nur in folgenden Fällen gerechtfertigt:
    • zur Erreichung des Schutzzweckes
    • zur unmittelbaren Gefahrenabwehr (z. B. Deich-, Lawinen- und Erosionsschutz, Tierseuchen)
    • zur Vermeidung nicht vertretbarer negativer Auswirkungen auf die angrenzende Kulturlandschaft
  • Bei der Durchführung des Wildtiermanagements sind diejenigen gesetzlich möglichen Methoden anzuwenden, die eine Minimierung des Störungseffekts, eine größtmögliche Annäherung an natürliche Regulationsmechanismen und eine optimale Berücksichtigung des Tierschutzes gewährleisten.

Die Realität sieht in deutschen Nationalparks allerdings anders aus. Derzeit findet nur auf 28 % der deutschen terrestrischen Nationalparkfläche keine Bejagung statt. In 9 von 16 Nationalparks werden zudem Predatoren reguliert und sogar in zwei Nationalparks mit Fallen. Eine gute Übersicht über den derzeitigen Status des Wildmanagements in deutschen Nationalparks findet man unter https://nationale-naturlandschaften.de/wp-content/blogs.dir/29/files/2020/09/201201_Tagungsdokumentation_Wildbestandsregulierung.pdf

12.2. Hausen in einem Nationalpark bald Wölfe und müssen Menschen Angst haben?

Im Laufe der Zeit wird der Wolf wieder in ganz Deutschland vorkommen. Da inzwischen unmissverständlich klar ist, dass Wölfe für Menschen nicht gefährlich und außerdem streng vor jedweder Verfolgung geschützt sind, lässt sich daran auch ohne Nationalpark nichts ändern. Wölfe werden sich dort ansiedeln, wo genug Nahrung zu finden ist. Sie halten sich an keine Schutzgebietsgrenzen. Erfahrungen zeigen, dass eine einzelne Wolfsfamilie in Mitteleuropa ein Territorium von 20.000 bis 35.000 ha benötigt, um dort genug greifbare Beutetiere zu haben. In der Lausitz wurde aufgrund von Losungsanalysen ermittelt, dass ein Wolf etwa pro Jahr 62 Stück Rehwild, 9 Stück Rotwild und 14 Stück Schwarzwild als Nahrung nutzt (Wotschikowsky 2006).

Auch bei einer Anzahl von ca. 6 Wölfen pro Rudel wird klar, dass der Wolf nur einen Teil der heutigen Jagdstrecke des menschlichen Jägers abschöpft – und das auf einer riesigen Fläche, die doppelt bis dreimal so groß ist wie die Mindestgröße eines Nationalparks. Sogar Luchse haben Territorien von etwa 10.000 ha pro erwachsenem männlichen Luchs.

Dass Wölfe für Menschen nicht gefährlich sind, zeigt eine weltweite Studie: Zur realistischen Einschätzung des Gefährdungspotenzials, das von Wölfen gegenüber Menschen ausgeht, wurde im Jahr 2002 im Auftrag des Norwegischen Institutes für Naturforschung (NINA) eine Studie erstellt, in die umfassende Literatur und das Wissen über Wolfsangriffe aus Europa, Asien und Nordamerika aus den letzten Jahrhunderten eingeflossen sind (The fear of wolves: A review of wolf attacks on humans).

Das Resümee der NINA-Studie lautet:

  • Von gesunden Wölfen geht in der Regel keine Gefahr aus, sie reagieren auf Menschen mit äußerster Vorsicht und nicht aggressiv.
  • Menschen gehören nicht zur normalen Beute von Wölfen.
  • Das Risiko in Europa oder Nordamerika von einem Wolf angegriffen zu werden ist sehr gering.
  • Angriffe von Wölfen auf Menschen sind grundsätzlich ungewöhnlich und treten nicht spontan auf.
  • In den extrem seltenen Fällen, in denen Wölfe Menschen getötet haben, waren die meisten Angriffe auf Tollwut oder Habituierung (Gewöhnung an den Menschen z. B. durch Fütterung) zurückzuführen.

Obwohl in ganz Europa etwa 18.000 bis 20.000 Wölfe leben, konnten die Experten nur neun berichtete Fälle finden, in denen in den letzten 50 Jahren Menschen von frei lebenden Wölfen angegriffen wurden und an den Folgen gestorben sind. In fünf dieser Fälle litten die Wölfe an Tollwut (die in Deutschland mittlerweile ausgerottet ist), in den vier anderen Fällen waren Habituierung (z. B. Anfüttern) oder in die Enge getriebene Wölfe die Ursache.

Im Vergleich hierzu die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland: 2021 starben auf deutschen Straßen 2.719 Menschen.

13. Regionale Wirtschaft

13.1. Bringt ein Nationalpark für die Region wirtschaftliche Vorteile? Beschränken sich diese nicht nur auf ein paar Übernachtungsgäste mehr?

Erfahrungen aus anderen deutschen und europäischen Nationalparks belegen, dass mit dem Qualitätssiegel „Nationalpark“ eine deutliche Zunahme der Touristenzahlen verbunden ist.

So wuchsen die Besucherzahlen im Nationalpark Hainich in Thüringen von 50.000 im Eröffnungsjahr 1999 auf über 400.000 im Jahr 2007. Auch im Bayerischen Wald ist der Nationalpark der zentrale Werbeträger. Eine aktuelle Untersuchung der Universität Würzburg zur Bedeutung des Nationalparks Bayerischer Wald als regionaler Wirtschaftsfaktor belegt, dass der Nationalpark als wahres Jobwunder fungiert. Als eine der größten Attraktivitäten Bayerns zog der Nationalpark im Jahr 2007 eine Dreiviertelmillion Besucher an. Jeder zweite Tourist kommt extra wegen der Wildnis. Diese lassen soviel Geld in der Region, dass davon 939 Vollzeitbeschäftigte entlohnt werden könnten.  Mittlerweile werden über 1,3 Mio. Besucher pro Jahr im Bayerischen Wald Nationalpark gezählt.

Einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung zufolge haben Umfragen ergeben, dass die die Nationalpark-affinen Urlauber:innen im Schnitt 6,5 Tage bleiben. Eine Studie des Geografen Marius Mayer nennt eine Wertschöpfung des Nationalpark-Tourismus von 13,2 Mio. Euro in 2007, die bis 2020 auf 26,1 Mio. Euro gestiegen ist.

Auch in den Corona-Jahren 2020 und 2021 hat der Nationalpark einen massiven Besucherandrang erlebt. Mit einem Nationalpark rückt die Region auch überregional ins Blickfeld.

Auch die Eifel hat profitiert. Nach Einrichtung des Nationalparks Eifel hat sich von 2007 bis 2016 die Besucherzahl verdoppelt. Sie stieg auf 900.000 Besucher. Damit stieg auch der Umsatz von 8 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro, als wirtschaftlicher Effekt für die Region. (np-senne.de 13.12.2016)

2009 wurden die Ergebnisse einer Studie des Bundesamtes für Naturschutz über den regionalökonomischen Effekt des Tourismus in allen deutschen Nationalparks veröffentlicht. Sie belegen, dass der mit Nationalparks verbundene Tourismus einen beachtlichen wirtschaftlichen Beitrag für die Region leisten kann. Pro Jahr besuchen ca. 51 Mio. Menschen die 14 deutschen Nationalparks und bewirken damit bundesweit einen Bruttoumsatz von 2,1 Milliarden Euro. Dies entspricht mehr als 69.000 Arbeitsplätzen, die vom Nationalpark-Tourismus abhängen.

Im Schwarzwald hat der Tourismus ebenfalls mit der Einrichtung des Nationalparks stark zugenommen: Von 2019 bis 2021 stieg die Besucherzahl von 778.000 auf 1.064.000. 

Weitere Informationen:

https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/positive-wirtschaftliche-entwicklung-durch-nationalparke

R. Liebecke, K. Wagner, M. Suda 2008. „Die Akzeptanz des Nationalparks bei der lokalen Bevölkerung“

Akzeptanz der bayerischen Nationalparks – H. Job et al. 2019

Nationalpark und Tourismus

Besucherandrang im Nationalpark unter Corona

Auch andere Wirtschaftszweige können vom Nationalpark profitieren: Ein florierender Tourismus führt zu einer Erhöhung des Auftragsvolumens im regionalen Handwerk und Baugewerbe sowie im Handels- und Dienstleistungssektor. Dazu kommen Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Außerdem sind die Nationalparks Deutschlands in den jeweiligen Regionen selbst zu wichtigen Arbeitgebern geworden.

Als weitere Folge eines Nationalparks werden die Vermarktungschancen regionaltypischer Erzeugnisse verbessert, da im ganzheitlichen Marketing auch alle Produkte aus der Region einbezogen werden können. Zudem gewinnt das Umfeld eines Nationalparks als naturnaher Wohnort mit hoher Lebensqualität. Dies wird immer mehr zu einem entscheidenden Standortfaktor für unternehmerische Standortentscheidungen.

Außerdem ist ein Nationalpark eine ideale Förderkulisse, dem damit Fördermittel aus EU-Strukturfonds und Förderprogrammen (z.B. Life-Natur-Programm), aus Bundesprogrammen (Bundesprogramm „Naturschutzprojekte von gesamtstaatlicher Bedeutung“) und aus Landesmitteln offen stehen. Dies ermöglicht auch Fördermittel für Infrastruktureinrichtungen (z. B. für Informationshäuser, Ausbau der Wander-, Rad-, Reit-, und Kutschenwege, Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs).

13.2. Werden Förster und Waldarbeiter, die seither in den Wirtschaftswäldern tätig waren, mit Einrichtung eines Nationalparks arbeitslos?

Die größte Verringerung des forstlichen Personals wurde durch die Verwaltungsreformen der vergangenen 20 Jahre bewirkt. Werden etwa 5.000 Hektar bewirtschafteter Wald aus der Nutzung genommen, sind hiervon lediglich drei bis vier Revierförster betroffen. Das heißt aber nicht, dass diese automatisch arbeitslos werden. Gleichzeitig zeigen alle Nationalparks, dass viele neue Stellen in der Nationalparkverwaltung, Gebietsbetreuung, Besucherinformation und Bildungsarbeit entstehen, so dass insgesamt mehr Arbeitsplätze vorhanden sein werden.

So hat z. B. der Nationalpark Bayerischer Wald (24.945 ha) etwa 200 Mitarbeiter. Die ehemaligen Waldarbeiter:innen und Förster:innen, soweit nicht andere Maßnahmen (z. B. Ruhestand) getroffen wurden, wurden in die Nationalparkverwaltung integriert.

Auch ein Nationalpark benötigt forstlich ausgebildetes Personal. Neben Wegesicherung fallen sowohl Renaturierungsmaßnahmen oder Waldumbau in den Entwicklungszonen als auch Borkenkäferbekämpfung in den Randzonen an. Aber auch für die Besucherlenkung (Unterhalt der Wege und Infrastruktur) und Besucherbetreuung (Ranger) wird Fachpersonal benötigt. Nicht zu vergessen sind notwendige Mitarbeiter in der Forschung.

Eine Studie von Job und Mayer aus dem Jahr 2012 stellt die Lage im Nationalpark Bayerischer Wald wie folgt dar: „De facto beschäftigt der Nationalpark derzeit beinahe doppelt so viele Personen, wie es ein zeitgemäßer Forstbetrieb täte. Damit steht die Region bzgl. der Beschäftigungseffekte besser da, als wenn die alten Forstämter erhalten worden wären, deren kontinuierlicher Stellenabbau sich mit der Forstreform in Bayern massiv beschleunigt hat. Zudem sind im Nationalpark überproportional viele hoch qualifizierte Akademiker angestellt, die ein höheres Lohnniveau als Waldarbeiter aufweisen und damit entsprechend höhere Gehaltssummen in den regionalen Wirtschaftskreislauf einbringen können. Die Forschungsabteilung des Nationalparks beschäftigt über 20, zum Teil international ausgewiesene, Experten – potenzielle Arbeitsplätze auch für nach dem Studium in den Bayerischen Wald „heimkehrende“, in der Region gebürtige Wissenschaftler.“ (H. Job, M. Mayer 2012. Forstwirtschaft versus Waldnaturschutz: Regionalwirtschaftliche Opportunitätskosten des Nationalparks Bayerischer Wald. Allg. Forst- u. J.-Ztg. 183. Jg. 7/8, 129-144.) Gewinne aus Forstbetrieben würden abgeführt während Erlöse der regionalen Betriebe in der Region bleiben.

Eine gute Betrachtung von Arbeitsplatzentwicklung zeigt das Roland-Berger-Gutachten für die Nationalparkkulisse Teutoburger Wald.

In Bayern wird die Holzwirtschaft aber auch überschätzt, wenn es um Arbeitsplätze geht. Im Cluster Forst und Holz in Bayern sollen 163.000 sozialversichert Beschäftigte arbeiten (2006). Aufgeschlüsselt auf die Regierungsbezirke sind dies zum Beispiel in Unterfranken 18.366, in Mittelfranken 21.374, in Oberfranken 17.880 und in Oberbayern 50.182. Diese Zahlen klingen riesig. Allerdings sind in diesem Cluster viele andere Berufszweige integriert wie z. B.

  • Verlags- und Druckereigewerbe (mit über 60.000 Beschäftigten in Bayern)
  • Papier- & Zellstoffindustrie (20.400 Beschäftigte)
  • Hausbau mit 42.500 Beschäftigten
  • Möbelindustrie mit 22.000 Beschäftigten und zusätzlich 2.000 Möbelschreiner
  • Das Holz verarbeitende Handwerk gibt 93.000 Beschäftigte an.
  • Die Sägeindustrie mit 1.200 Sägewerken hat in Bayern gerade mal 7.500 Beschäftigte mit starkem Rückgang aufgrund des internationalen Wettbewerbs und Investitionsdrucks
  • Holzstoffindustrie mit 1.200 Beschäftigten, auch mit sinkender Tendenz
  • Zahlen für den direkten Forst (Holzrücker, Waldarbeiter und Förster) sind hier extrem gering

(Nachdem die Zahlen auf mehr als 163.000 in Bayern im Cluster kommen, sind hier Doppelnennungen der Sparten enthalten) Interessante Daten findet man unter:

http://www.cluster-forstholzbayern.de/images/clusterstudie2015/Clusterstudie_ForstHolzPapier_Bayern_2015.pdf

https://www.lwf.bayern.de/mam/cms04/service/dateien/analyse_clusterstudie.pdf

14. Klima/Energiewende

14.1. Wird durch den Verzicht auf die Holznutzung die CO2-Speicherung der Wälder gemindert?

Boden als Kohlenstoffspeicher

Über die Hälfte der im Ökosystem Wald gebundenen Kohlenstoffmenge werden in den obersten 10–20 cm eines intakten „unberührten“ Waldbodens (Humus, Mineralböden, Wurzelmasse) gespeichert. Böden spielen demnach eine größere Rolle bei der Kohlenstoffspeicherung als die oberirdische Holzbiomasse. Im Humus und Mineralboden wird besonders in nord- und mitteleuropäischen Wäldern viel Kohlenstoff gespeichert; da während des Winterhalbjahrs nicht alle Pflanzenteile abgebaut werden können, wachsen die Waldböden. Erst durch Bodenverwundung (z.B. Forstfahrzeuge, Bodenbearbeitung, Kahlhieb) werden diese Kohlenstoffe wieder verstärkt freigesetzt. Selbst in alten Urwäldern besteht kein Gleichgewicht zwischen Speicherung und Freisetzung der Kohlenstoffmenge, sondern im Boden wird weiterhin Kohlenstoff aufgenommen und gespeichert. Veränderungen im Waldboden, die durch forstwirtschaftliche Nutzung des Holzes verursacht werden, können daher die Kohlenstoffspeicherbilanz sogar ins Negative führen, während ein Buchennationalpark eine Kohlenstoffsenke ist. 

Baumalter

Auch in alten Wäldern wird noch lange weiter Kohlenstoff gespeichert, „Holz wächst an Holz”. Die forstlichen Ertragstafel-Tabellen, in denen der Zuwachs stagniert, sind auf die wirtschaftliche Holznutzung im Alter von 100-200 Jahren angelegt und nicht auf das echte Wachstum – das oft bis in das hohe Alter der Bäume (z. B. 300-800 Jahre) ungebremst läuft. Unsere Wälder sind durchschnittlich nur 77 Jahre jung und noch lange in einer Aufbauphase. Sie würden noch jahrhundertelang Kohlenstoff aufnehmen, wenn man sie älter werden ließe.

Holzvorrat

Wälder, die aus der Nutzung genommenen werden, sind biologisch noch recht jung, so dass zusätzlich noch viele Jahrzehnte eine Kohlenstoffbindung durch die Bäume stattfinden wird (Holz-Vorratsanstieg). Der deutsche Durchschnittswald hat einen Holzvorrat von 320 Festmeter (fm; forstliche Einheit, die etwa einem Kubikmeter Holz entspricht). Buchenurwälder haben einen Holzvorrat von über 800 fm. Es dauert je nach Baumart bis zu 100 Jahre bis in den schutzüberlassenen Wäldern der Holzvorrat auf die maximale Größe angewachsen ist. Und der Grundsatz heißt „Holz wächst an Holz“ – auch wenn die Jahresringe enger werden, nehmen das Holzvolumen und der Stammumfang stark zu, je älter der Baum wird. Erst in der Zersetzungsphase wird wieder CO2 freigesetzt. 

Holzverwertung

Hinzu kommt, dass die CO2-Bindung der entnommenen Bäume nur dann wirkt, wenn die Bäume nicht zu Papier weiterverarbeitet oder als Brennmaterial genutzt werden, wobei schnell wieder CO2 freigesetzt wird. Buchenholz wandert heute nur zu einem geringen Teil in die Stammholzverwendung – das meiste Buchenholz wird verheizt oder zu Papier und Industrieholz (z. B. Span-/Faserplatten) verarbeitet. 

Klimaanpassung

Außerdem wirken großflächig der Natur überlassene Wälder als wichtige Rückzugsräume und Quellgebiete für die Artenvielfalt. In unberührten Gebieten können sich Tiere und Pflanzen an die sich verändernden klimatischen Bedingungen anpassen oder ihre Populationen in diesen Rückzugsräumen zumindest stabilisieren. Diese Gebiete können auch Hinweise geben auf eine sinnvolle Holzwirtschaft, die dem Klimawandel gewachsen sein wird.

In einer Zusammenarbeit von Ökoinstitut, Naturwaldakademie und Greenpeace wurde die Studie Waldvision herausgegeben. Diese zeigt, dass der Holzeinschlag drastisch zurückgefahren werden muss und dass es mehr unbewirtschaftete Wälder mit Holzzuwachs in Deutschland für den Klimaschutz braucht. Auch für die EU wurden vergleichbare Berechnungen gemacht.

Literatur zur Kohlenstoffspeicherung v.a. alter Wälder

Rate of tree carbon accumulation increases continuously with tree size
(Stephenson et al., 2014)

Large carbon uptake by an unmanaged 250-year-old deciduous forest in Central Germany
(Knohl, Schulze et al., 2002)

Soil Organic Carbon and Total Nitrogen Gains in an Old Growth Deciduous Forest in Germany
(Schrumpf, Kaiser, Schulze, 2014)

Old growth forests as global carbon sinks
(Luyssaert & Schulze et al., 2008)

Carbon Sequestration in Forests-Addressing the Scale Question
(Harmon, 2001) in Journal of Forestry

Comparison of coniferous forest carbon stocks between old-growth and young second-growth forests on two soil types in central British Columbia, Canada
(Fredeen et al., 2005 in NRC Canada)

Carbon Dioxide Exchange Between an Old-growth Forest and the Atmosphere
(Kyaw Tha Paw et al., 2004 in ECOSYSTEMS Springer Verlag)

Literatur zum Beitrag der europäischen Forstwirtschaft zum Klimawandel

Europe’s forest management did not mitigate climate warming (Kim Naudts, Yiying Chen, Matthew J. McGrath, James Ryder, Aude Valade, Juliane Otto, Sebastiaan Luyssaert, Science 351 (6273), 597 (2016)) 

14.2. Behindert ein Nationalpark die Energiewende, weil das Holz der Kernzonen nicht mehr als nachwachsender Rohstoff zur Verfügung steht?

Holz ist ein sehr wichtiger nachwachsender Rohstoff. Die Energieproduktion auf Holzbasis ist jedoch äußerst differenziert und kritisch zu sehen. Insgesamt wird etwa die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Holzes bereits energetisch genutzt (Quelle: https://www.fnr.de/fileadmin/allgemein/pdf/broschueren/Handout_Rohstoffmonitoring_Holz_Web_neu.pdf, abgerufen am 09. Juni 2022). Allerdings hat der hohe Rohstoffeinsatz bei der Holzverbrennung eine niedrige Effizienz.

Aus Umwelt- und Klimaschutzaspekten sollte die Verbrennung von Holz daher erst am Ende einer Nutzungskaskade stehen. Laut UBA (Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050, UBA 7/14) können biogene Ressourcen keinen substanziellen Beitrag zum Umbau der Energie­systeme in den Industrieländern mit deren hohen Energieverbräuchen leisten.

Unabhängig davon stellen die Flächen der potentiellen Kernzonen, die aus der Nutzung fallen würden und nicht jetzt schon unter Schutz stehen, nur einen Bruchteil der Waldflächen dar, und ihr Beitrag zur Energiewende wäre kaum zu bilanzieren. Energiegewinnung aus Holz muss als Übergangstechnologie gesehen werden, die nun durch Energie aus Sonne und Windkraft ersetzt wird. Darüber hinaus ist die Senkung des Energieverbrauchs zentraler Faktor bei der Energiewende. 

Auszug aus einer Bioenergie-Studie der Leopoldina (Akademie der Wissenschaften):

„Verfügbarkeit und Nutzung von Biomasse als Energiequelle

Die in Deutschland jährlich geernteten 14 Millionen Tonnen C als Holz [Fußnote im Originaltext: entspricht 56 Millionen Kubikmeter >> 28 Millionen Tonnen Biomasse] haben einen Brennwert zwischen 0,5 x 1018 J und 0,6 x 1018 J. Dieser entspricht ungefähr 4 Prozent des jährlichen Primärenergie-Verbrauchs (Öl, Kohle, Gas, Kernkraft, Wasserkraft, Erneuerbare) in Deutschland (14 x 1018 J). [Fußnote im Originaltext: 14 x 1018 J äquivalent 370 Millionen Tonnen C pro Jahr] Etwa 40 Prozent des Holzes wird direkt für Brennzwecke verwendet, die übrigen 60 Prozent für die Erzeugung Holz-basierter Produkte (von denen einige später ebenfalls energetisch genutzt werden). Zurzeit besteht ein erhebliches Risiko darin, durch eine nicht-nachhaltige Holzentnahme zu Heizzwecken die Integrität von Wäldern zu gefährden, ohne dabei die THG [Anm. Treibhausgas]-Emissionen zu mindern.[Fußnote im Originaltext: Schulze, E.D. et al.: Large-scale bioenergy from additional harvest of forest biomass is neither sustainable nor greenhouse gas neutral. GCB Bioenergy 2012, (doi:10.1111/j.1757-1707.2012.01169.x).]

https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/201207_Bioenergie_Stellungnahme_kurz_de_en_Okt2012_02.pdf

15. Natur 

15.1. Wie profitiert die Natur durch einen Nationalpark? 

Die Landesfläche Deutschlands besteht zu 98,7% aus wirtschaftlich genutzten Lebensräumen, nutzungsfreie Räume fehlen weitgehend. Ein Nationalpark schafft hier Abhilfe und ermöglicht, dass Natur wirklich Natur sein und sich vom Menschen weitgehend unbeeinflusst entwickeln darf. Die Entwicklung von Wildnis bietet Lebens- und Rückzugsraum für sehr viele Tier- und Pflanzenarten und ist ein wirkungsvoller Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und für Biotopverbünde. (Siehe auch Kap 2.1) 

15.2. Welche Lebensgemeinschaften profitieren in besonderer Weise?

Durch die auslaufende Holznutzung in der Kernzone von neu etablierten Nationalparks nimmt der Anteil alter Bäume stetig zu. Davon profitieren Tierarten, die in Baumhöhlen (z. B. Spechte und Fledermäuse) oder in Horsten auf mächtigen Baumriesen (z. B. Schwarzstorch) siedeln. Besonders unter den Käfern gibt es viele Arten, die auf altes und absterbendes Holz angewiesen sind. Außerdem sind viele seltene Moos-, Flechten- und Pilzarten von Altersphasen und natürlichen Zerfallsphasen des Waldes abhängig. Große Holzvorräte von alten und natürlich absterbenden und sich zersetzenden Bäumen sind Voraussetzung für das Vorkommen so genannter „Urwald-Arten“, z. B. Käfer-Urwaldreliktarten. 

Störungsempfindliche Tiere wie Wildkatze, Luchs und Schwarzstorch profitieren von der Ruhe im Wald. Schließlich können im Nationalpark Drainagen und Gräben offengelassen und eine Wiedervernässung zugelassen werden. In der Folge können Feuchtbiotope entstehen und den hierauf angewiesenen Arten zusätzlichen Lebensraum schaffen.

15.3. Wie entwickelt sich die Natur in einem Nationalpark? 

Sobald Nutzungen unterbleiben, übernimmt die Natur die „Regie“. Allerdings erfordern die meisten natürlichen Abläufe viel Zeit, und die Veränderungen verlaufen meistens unauffällig. Die meisten Naturräume werden sich bei einer natürlichen Entwicklung zu Wald oder zumindest gehölzbetonten Landschaften entwickeln. Ausnahmen bilden zu nasse, zu trockene und felsige Bereiche. In Abhängigkeit von Wiedervernässung, Sturmschäden, natürlichem Absterben und der Entwicklung natürlicher Gegenspieler können aber auch mosaikartig aufgelockerte Wälder entstehen. Wie dieser Prozess ganz genau aussehen wird, ist offen, und es ist spannend, ihn zu beobachten. 

15.4. Sterben durch die Ausweisung eines Nationalparks Tier- und Pflanzenarten aus, welche auf eine menschliche Nutzung von Wäldern angewiesen sind? (z.B. das Auerhuhn, das Freiflächen im Wald benötigt).

Wenn Wälder aus der Nutzung genommen werden, werden Tier- und Pflanzenarten kommen und gehen. Dies ist gewolltes Ziel der Herangehensweise Natur Natur sein zu lassen. Da Nationalparks aber auf einem Viertel ihrer Fläche eine Pflege- und Managementzone beinhalten, bleiben auch menschengemachte Lebensräume im Nationalparkgebiet bestehen.

Etwa ein Drittel der Arten, die in unseren Wäldern leben könnten, sind auf Bäume der sogenannten Alters- und Zerfallsphase angewiesen, also auf Bäume, die älter als 140 – 180 Jahre (je nach Baumart) sind und von sich aus absterben und langsam zerfallen dürfen. Daher würden die meisten zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von einem Nationalpark profitieren. Die Natur braucht den wirtschaftenden Menschen erst einmal nicht, um bestehen zu können. Dies gilt auch für das streng geschützte Auerhuhn. Einzig in den vom Menschen genutzten Wäldern, in denen die Forstflächen meist aus gleichaltrigen Bäumen bestehen und daher vergleichsweise dunkel sind, ist das Auerhuhn auf die von der Forstwirtschaft geschaffenen Freiflächen und Lichtungen angewiesen.

In Urwäldern sind Bäume nicht gleich alt. Bäume jedes Alters, dichte und dunkle Waldflächen wechseln sich hier mosaikartig mit lichten Waldflächen ab. Das Auerhuhn wird daher auch in den Kernzonen eines Nationalparks überleben. Beispielsweise bieten die großflächigen vom Borkenkäfer abgestorbenen Fichtenbestände im Nationalpark Bayerischer Wald ideale Bedingungen für das Auerhuhn. Die größte Gefahr für das Auerhuhn sind Störungen, wie sie Wander:innen und Skifahrer:innen verursachen. Um die Besucher auf den Wegen zu halten, sind zum Schutz des Auerwildes vor allem zu Brutzeiten Wegegebote notwendig, aber auch größere nicht aufgeräumte Windwürfe bieten Schutz für diese und weitere störungsempfindlichen Arten. 

16. Was ist der Unterschied zwischen einem Nationalpark und anderen Schutzgebietsarten

International gibt es die Kriterien der IUCN für Schutzgebiete:

  • Kategorie Ia: Große Wildnisgebiete – frei von menschlichen Eingriffen – In Deutschland wurden bereits alle Urwälder zerstört, und die Wälder sind alle mehr oder weniger vom Menschen beeinflusst
  • Kategorie Ib: Wildnisgebiete und Wildnisentwicklungsgebiete. Hier könnten größere naturnahe und streng geschützte Wälder in Deutschland anerkannt werden, Bislang keines anerkannt.
  • Kategorie II: Nationalpark – mindestens 75 Prozessschutz, in Deutschland 16 Nationalparks, davon einige noch als Entwicklungsnationalpark auf dem Weg zu den 75 %
  • Kategorie III: Nationales Naturmonument – in Deutschland 6 Gebiete
  • Kategorie IV: Biotop/Artenschutzgebiet mit Management – 8.356 Gebiete, vor allem Naturschutzgebiete
  • Kategorie V: Geschützte Landschaft, in Deutschland 8.797 Gebiete (Landschaftsschutzgebiete und Naturparks)
  • Kategorie VI: Schutz mit nachhaltiger Nutzung natürlicher Ressourcen, in Deutschland kein Gebiet gemeldet

Ausführliche Beschreibung: www.europarc-deutschland.de/wp-content/uploads/2012/10/10-06-18_IUCN_final.pdf

Weiterführende Informationen und Beispiele in der gemeinsam von der IUCN und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen betriebenen Datenbank Protected Planet

Nicht nur unter Laien gibt es oftmals Verwirrung im Dschungel verschiedener Begriffe, die alle den Naturschutz zum Ziel haben, sich inhaltlich und in ihrer Zielrichtung jedoch wesentlich unterscheiden. Ein Nationalpark hat zum Beispiel genauso wenig mit einer Parkanlage zu tun wie ein Biosphärenreservat mit nordamerikanischen Ureinwohner:innen, und das FFH-Gebiet bezeichnet noch weniger die Empfangsregion des gleichnamigen Radiosenders!

SchutzgebietsartZielProzessschutz-FlächeGröße in DeutschlandAnteil Fläche in DeutschlandAnzahl in DeutschlandEbene
Nationalpark  Natur Natur sein lassen75 % in 30 Jahren. Derzeit 114.140 ha Prozessschutzfläche in Deutschland 214.588 ha (terrestrisch) 0,6 % der terrestr. Landesfläche 16 international, IUCN, Landtag 
Naturpark Tourismus keine 10,1 Mio. ha (terrestrisch u maritim) 28,4 % Landesfläche 103 Land/Kreis 
Biosphärenreservat Modellregion Mensch und Natur 3%1,99 Mio ha, davon 2/3 terrestrisch 3,9 % der terrestr. Landesfläche 18 (davon 15 anerkannt) UNESCO
Naturschutzgebiet Artenschutz in der Regel keine, außer wenn in einer Verordnung explizit geregelt 2,6 Mio. ha (terrestrisch u maritim inkl. Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)) 6,3 % der Landes- und Wasserflächen 8.833 Land/Kreis 
Naturwaldreservat, Naturwaldzelle, Totalreservat, Bannwald (BW)Forschung 100% 36.000 ha 0,36% der Waldfläche 747 Forstbehörde 
Naturwälder (Bayern*) Waldschutz 100% 58.352 ha 2,2 % der bayerischen Waldfläche 4.328 Forstbehörde 
Wildnisgebiet >1.000 ha (>500 ha für Sonderstandorte) Artenschutz 100% ca 166.140 ha**0,46 % der terrestrischen Landesfläche ca. 40 **Land/Kreis 
Nationales Naturmonument Wissenschaft, Naturgeschichtlich, kulturhistorisch Teils. International auch 75 % 11.580 ha <0,1% international, IUCN, Landtag 
Landschaftsschutzgebiet schönes Landschaftsbild keine 10 Mio. ha (terrestrisch u maritim) 26 % der Landes-und Wasserflächen 8.788 Land/Kreis
FFH-Gebiet-Natura-2000 Artenschutz keine 3,3 Mio. ha (terrestrisch) zzgl. 2,1 Mio. ha maritim (davon 0,9 Mio. ha AWZ) 9,3 % der terrestr. Landesfläche  4.544 EU
Vogelschutzgebiet-Natura-2000 Vogelschutz keine 4 Mio. ha (terrestrisch) 11,3 % terrestrisch 742  EU
Weltnaturerbe Artenschutz 100% 4.391 ha<0,1% 3 (an 7 Standorten)  UNESCO
Weltkulturerbe Kulturschutz keine – – 48  UNESCO

Datenabruf 1/2021 https://www.bfn.de/schutzgebiete und https://fgrdeu.genres.de/naturwaldreservate,
*) Naturwälder Bayern inklusive Naturwaldreservaten sowie Kernzonen des Biosphärenreservats Rhön)
**) In Evaluierung, auch teilweise im Nationalen Naturerbe 

Achtung: die Schutzgebietsarten überlappen sich oft. Deshalb ist eine einfache Summierung der Flächen der verschiedenen Gebiete zur Ermittlung der gesamten Prozessschutzfläche nicht sinnvoll. 

Beispiele:

  • Das Naturwaldreservat Reiteralpe hat eine Fläche von über 449 ha, die aber deckungsgleich enthalten ist in
    • der 15.580 ha großen Naturzone im Nationalpark Berchtesgaden (20.849 ha)
    • dem Naturwald #1426 (1.239 ha), der aber nur zum Teil im Nationalpark liegt. Der Naturwald mit über 1.000 ha könnte weiterhin auch als Wildnisgebiet zählen.
    • dem Vogelschutzgebiet „Nationalpark-Berchtesgaden“ 8342-301 mit 21.338 ha und dem gleichnamigen FFH-Gebiet
    All diese Gebiete sind außerdem im Biosphärenreservat Berchtesgaden mit 84.092 ha integriert. Die Kernzone beinhaltet das Naturwaldreservat Reiteralpe und die Naturzonen des gleichnamigen Nationalparks.
  • Nationalpark Bayerischer Wald (24.945 ha, Naturzone 17.516 ha)
    • Teil des Naturparks „Bayerischer Wald“ (278.272 ha) und des Landschaftsschutzgebiets „Bayerischer Wald“ (230.999 ha)
    • auch als FFH-Gebiet 6946-301 mit 24.361 ha und als Vogelschutzgebiet mit 24.217 ausgewiesen
  • Nationales Naturmonument Weltenburger Enge mit 197 ha
    • Liegt im 560 ha großen Naturschutzgebiet „Weltenburger Enge“, welches zum FFH-Gebiet „Weltenburger Enge und Hirschberg und Altmühlleiten 7136-301“ mit 934 ha gehört – Letzteres wurde sogar als Europadiplom-Gebiet und Nationales Geotop ausgewiesen.
    • Im Jahr 2020 wurde die Fläche auch in den 1.079 ha großen Naturwald „Buchenwälder in der südlichen Frankenalb“ integriert.
    • Auch das Vogelschutzgebiet 7037-471 „Felsen und Hangwälder im Altmühl-, Naab-, Laber- und Donautal mit 4.843 ha beinhaltet das Nationale Naturmonument Weltenburger Enge.
    • All die Gebiete liegen im Landschaftsschutzgebiet „Altmühltal“ mit 163.101 ha und im 296.547 ha großen Naturpark Altmühltal.
  • Ein angedachter Nationalpark Steigerwald mit 11.250 ha
    • würde156 bereits bestehende kleine Naturwälder mit insgesamt 1.485 ha, sowie 315 ha Naturschutzgebiet einschließen
    • Außerdem wäre die gesamte Fläche ein Teil von
      • FFH-Gebiet 6029-371 „Buchenwälder und Wiesentäler des Nordsteigerwaldes mit 15.893 ha und Vogelschutzgebiet „Oberer Steigerwald“ mit 15.619 ha
      • Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Steigerwald“ mit 88.488 ha
      • Naturpark „Steigerwald“ mit 126.822 ha

An den Beispielen lässt sich erkennen, dass in jedem Einzelfall genau geschaut werden muss, um welche Fläche und welchen Schutzstatus es sich handelt. Landschaftsschutzgebiete und Naturparks sind für den Waldschutz nicht relevant, da sie keinen Wald vor einer forstlichen Nutzung schützen. Stattdessen werden touristische oder landschaftsplanerische Ziele verfolgt.

In Biosphärenreservaten wird lediglich auf 3 % der Fläche echter Waldschutz betrieben – diese Kernzonen werden aber zumeist schon durch andere Schutzkategorien (z.B. Naturwald, Nationalpark) abgesichert. Manche Kategorien, wie Weltnaturerbe, sind nur ein zusätzliches Label für eine bereits streng, durch z.B. einen Nationalpark, abgesicherte Fläche (z.B. Buchenwälder Serrahn 268 ha im Müritz-Nationalpark oder Jasmund 492 ha, Hainich 1.573 ha oder Kellerwald 1.467 ha im jeweils gleichnamigen Nationalpark, sowie Buchenwälder Grumsin 590 ha im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin).

In FFH-Gebieten gilt nur ein Verschlechterungsverbot für das im Managementplan definierte Ziel.

Der Waldschutz in Naturschutzgebieten ist abhängig von der jeweiligen Verordnung. In Bayern zeigt eine Greenpeace Studie von 2018, dass auf knapp 90 % der Naturschutzgebietsfläche nach den jeweiligen Verordnungen ordnungsgemäße Forst- und/oder Landwirtschaft erlaubt sind. Neun Prozent der Naturschutzgebietsflächen sind nur deshalb von forstlicher Nutzung ausgeschlossen, weil diese Flächen gleichzeitig auch als Naturwaldreservat ausgewiesen sind. Nur 1 % (1.634 ha) der NSG-Flächen sind tatsächlich vor forstlicher Nutzung durch die NSG-Verordnung geschützt.

Nur Nationalparks, Wildnisgebiete, Naturwälder und Naturwaldreservate sind für Waldschutz wirklich relevant. Eine Greenpeace Studie zu Schutzgebieten „Schutzgebiete schützen nicht“ (2021) finden Sie unter Schutzgebiete schützen nicht. Demnach liegen 67 % der Wälder in Deutschland in Schutzgebieten. Aber nur 3,16 % der bayerischen Wälder sind streng geschützt. Bis 2030 müssten 12,33 % der Wälder in Bayern unter strengen Schutz gestellt werden.

16.1. Nationalpark §24 BNatSchG

Der erste Nationalpark (NLP) wurde 1872 im Yellowstone (heute 898.117 ha) gegründet. Der erste deutsche NLP wurde 1970 im Bayerischer Wald ausgewiesen (heute mehr als 24.000 ha). International werden NLP der IUCN-Kategorie II zugeordnet, wenn sie den Kriterien entsprechen. NLP sind Landschaften, in denen Natur Natur sein darf. Sie schützen Naturlandschaften, indem sie die Eigengesetzlichkeit der Natur bewahren und Rückzugsgebiete für wildlebende Pflanzen und Tiere schaffen. Sie sind unverzichtbar für die biologische Vielfalt und den Artenreichtum unserer Erde. Gleichzeitig schaffen die NLP einmalige Räume für Naturerlebnisse und sichern notwendige Erfahrungsräume für Umweltbildung und Forschung. Darüber hinaus erhöhen die NLP die Attraktivität ihrer Region und tragen mit zu ihrer wirtschaftlichen Entwicklung bei.

  • NLP sind definiert in §24 BNatSchG (2009) als rechtsverbindlich festgesetzte „einheitlich zu schützende Gebiete, die
    • großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,
    • in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
    • sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.“ 

NLP haben zum Ziel, im überwiegenden Teil ihres Gebietes den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen NLP auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. NLP sollen unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete geschützt werden.

Das Bundesamt für Naturschutz schreibt: „Derzeit gibt es in Deutschland 16 Nationalparke mit einer Gesamtfläche von 1.050.442 ha. Bezogen auf die terrestrische Fläche Deutschlands, bei der die marinen Gebiete unberücksichtigt bleiben, beträgt die Gesamtfläche der Nationalparke 208.238 ha, dies entspricht einem Flächenanteil von 0,60 % des Bundesgebietes.“

Nationalparke in Deutschland mit Gründungsjahr und Gesamtfläche:

  • Bayerischer Wald, 1970, 24.945 ha
  • Berchtesgaden, 1978, 20.804 ha
  • Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, 1985, 441.500 ha, davon 99,5 % Wasserfläche
  • Niedersächsisches Wattenmeer, 1986, 345.000 ha, davon 94 % Wasserfläche
  • Hamburgisches Wattenmeer, 1990, 13.750 ha, davon 97,5 % Wasserfläche
  • Jasmund, 1990, 3.070 ha, davon 20 % Wasserfläche
  • Harz, 1990/1994, 24.732 ha
  • Sächsische Schweiz, 1990, 9.350 ha
  • Müritz, 1990, 32.200 ha
  • Vorpommersche Boddenlandschaft, 1990, 78.600 ha, davon 83 % Wasserfläche
  • Unteres Odertal, 1995, 10.323 ha
  • Hainich, 1997, 7.513 ha
  • Eifel, 2004, 10.770 ha
  • Kellerwald-Edersee, 2004, 7.688 ha
  • Schwarzwald, 2004, 10.062 ha
  • Hunsrück-Hochwald, 2015, 10.230 ha

(Quelle: https://www.bfn.de/nationalparke abgerufen am 09.04.2022)

Die gesamte terrestrischen Naturzone umfasst 114.000 ha (~ 1,0 % der deutschen Waldfläche). Eine forst- und landwirtschaftliche Nutzung ist in der Naturzone ausgeschlossen.

16.2. Naturpark §27 BNatSchG

Im Unterschied zu einem Nationalpark, der zum Ziel hat auf 75 % der Fläche Natur Natur sein zu lassen, ist das Ziel eines Naturparks eine Region touristisch zu erschließen und mit Bildungsangeboten zu informieren. Das Bundesamt für Naturschutz schreibt: „In Deutschland gibt es gemäß den Ländermeldungen derzeit 104 Naturparke. Mit einer Gesamtfläche von über 10,26 Mio. ha decken die Naturparke etwa 28,4 % der Landesfläche Deutschlands ab.“ (Quelle: https://www.bfn.de/naturparke, abgerufen am 09.04.2022)

Eine Einschränkung der Forst- und Landwirtschaft ist durch einen Naturpark nicht gegeben. Es erfolgt kein eigener Schutz der Landschaft oder der Biodiversität. 

16.3. Biosphärenreservat §25 BNatSchG

Biosphärenreservate (BSR) sind Modellregionen, in denen das Zusammenleben von Mensch und Natur beispielhaft entwickelt und erprobt wird. Sie schützen Kulturlandschaften vor zerstörenden Eingriffen und erhalten und entwickeln wertvolle Lebensräume für Mensch und Natur. Sie sorgen für ein ausgewogenes Verhältnis von menschlicher Nutzung und natürlichen Kreisläufen und tragen damit zur regionalen Wertschöpfung bei. Biosphärenreservate ermöglichen exemplarische Erkenntnisse für Forschung und Wissenschaft über die Wechselwirkungen von natürlichen und gesellschaftlichen Prozessen.

Die BSR-Kernzone überschneidet sich oft mit einem gleichlautenden Nationalpark oder Naturwaldreservat. Für internationale Anerkennung müssen BSR zusätzlich zu den Kriterien aus dem Bundesnaturschutzgesetz die Kriterien der UNESCO erfüllen. Danach muss die Kernzone mindestens 3 Prozent der Gesamtfläche eines BSR entsprechen. Außerdem muss die Kernzone groß genug sein um natürliche Prozesse zuzulassen.

Die Puffer- und Pflegezone unterliegt keinem strengen Schutz, sie ist eher gleichbedeutend mit einem Landschaftsschutzgebiet oder Naturpark. In dieser Zone, also auf 97 % der Fläche eines BSR ist meist eine ordnungsgemäße forst- und landwirtschaftliche Nutzung ohne Einschränkung erlaubt. Die Anerkennung von BSR durch die UNESCO ist weltweit limitiert und erfolgt im Rahmen des Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB-Programm).

Laut Bundesamt für Naturschutz beträgt die Gesamtfläche der 18 Biosphärenreservate in Deutschland (davon 16 von der UNESCO anerkannt) etwas mehr als 2 Mio. ha, davon etwa 1/3 Wasser- und Wattflächen der Nord- und Ostsee. Das entspricht 3,9 % der terrestrischen Fläche Deutschlands. (Quelle: https://www.bfn.de/biosphaerenreservate, abgerufen am 14.04.2022)

In Bayern gibt es zwei BSR:

  • Der Nationalpark Berchtesgaden ist die Kernzone des gleichnamigen Biosphärenreservates Berchtesgaden.
  • Die Rhön im Dreiländereck Hessen/Thüringen/Bayern (Kernzone ohne forstwirtschaftliche Nutzung: 3.485 ha in Bayern)  

 16.4. Naturschutzgebiet §23 BNatSchG 

Es gibt verschiedene Varianten von Naturschutzgebieten (NSG). Meistens werden bestimmte seltene Arten geschützt bzw. durch Pflegemaßnahmen gefördert. Ein kompletter Prozessschutz und Nichteingreifen sind nur in einem Bruchteil der Naturschutzgebiete Wirklichkeit. Einzelheiten sind in der jeweiligen NSG-Verordnung geregelt, sodass das Ausmaß der tatsächlich unter Prozessschutz stehenden Flächen von NSG zu NSG unterschiedlich ist. Eine ordnungsgemäße forst- und landwirtschaftliche Nutzung ist in den allermeisten Naturschutzgebieten nicht eingeschränkt. Manchmal sind lediglich Maßnahmen wie Kahlhieb und Einbringung fremder Pflanzenarten untersagt. Meistens überlappen sich Totalreservate innerhalb eines Naturschutzgebiets mit einer anderen Schutzkategorie wie z. B. einem Naturwaldreservat. International werden Naturschutzgebiete der IUCN Kategorie IV zugewiesen.

Laut Bundesamt für Naturschutz verfügt Deutschland über 8.833 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von über 2,6 Mio. ha. Durchschnittlich sind Naturschutzgebiete in Deutschland 297 ha groß. Nur 15 % aller Naturschutzgebiete sind größer als 200 ha. (Quelle: https://www.bfn.de/naturschutzgebiete, abgerufen am 15.04.2022)

In Bayern gibt es etwa 600 Naturschutzgebiete. Das Ammergebirge mit 28.876 ha ist das größte Naturschutzgebiet in Bayern und das sechstgrößte in Deutschland. Eine Studie von Greenpeace hat alle knapp 600 bayerischen Naturschutzgebiete auf ihren echten Prozessschutz hin untersucht – außer überlagernde Flächen, die sowieso schon als Naturwaldreservat oder Biosphärenreservat geschützt sind. Demnach bleiben von 165.000 ha Naturschutzgebieten nur 1.634 ha echt geschützter Wald übrig. Das ist ein extrem mageres Ergebnis.

Weitere Informationen: Naturschutzgebiete für Waldschutz

16.5. Naturwaldreservat 

Laut Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sind in Deutschland 36.000 ha (~0,36 % der Waldfläche) als Naturwaldreservat ausgewiesen (Quelle: https://fgrdeu.genres.de/naturwaldreservate/, abgerufen am 15.04.2022)). In den kleinstflächigen Naturwaldreservaten (Durchschnitt 43 ha) gilt das Ziel Natur-Natur-Sein-Lassen. Weitere Synonyme für Naturwaldreservate, die in einzelnen Bundesländern verwendet werden:

  • Bannwald (BW)
  • Totalreservat (HE)
  • Naturwald (NS)
  • Schutzwald (HB)
  • Naturwaldzelle (NW, SN, ST, SL, SH)
  • Naturwaldparzelle (TH)
  • Naturwaldreservat (BY, BB, BE, MV, RP)

Eine forst- und landwirtschaftliche Nutzung ist in einem Naturwaldreservat ausgeschlossen. 

16.6 Naturwälder (NW)

Naturwälder sind eine bayerische Besonderheit. Nach Art 12a BayWaldG sind diese bis 2023 auf 10 % des Staatswaldes einzurichten. Stand 2021 bestehen 4.328 Naturwälder mit insgesamt 58.352 ha Fläche, was 2,2 % der bayerischen Waldfläche entspricht. Naturwälder sind genauso geschützt wie Naturwaldreservate. In Bayern wurden die Naturwaldreservate sowie die Kernzonen des Biosphärenreservates Rhön auch in die Naturwaldkulisse einbezogen.

Die ersten Naturwälder wurden 2020 an der mittleren Isar, im Steigerwald, bei Kehlheim, im Donauauwald und im Irtenberger Forst südlich von Würzburg ausgewiesen (insgesamt über 5.400 ha). Nach einem weiteren Vorstoß der bayerischen Regierung in Folge des Volksentscheids „Rettet die Bienen“ wurden 2021 weitere 52.000 ha als Naturwald ausgewiesen. Vor allem bestehende Klasse 1 Wälder – die die Bayerischen Staatsforsten bereits schonen – erhalten nun einen rechtlichen Sicherungsrahmen. Auch Kernzonen im Biosphärenreservat Rhön sind in die Flächen eingeflossen. Die neu ausgewiesenen Flächen sind alle unter 2.000 ha groß. Die größten Flächen liegen vor allem in den Alpenregionen wie dem Ammergebirge (mit bis zu 1.582 ha, in Summe im Ammergebirge über 5.000 ha). In den Gebirgsregionen sind allerdings auch die Latschenflächen mit eingerechnet. Es gibt einige Flächen zwischen 100 ha und 200 ha wie im Spessart (die aber größtenteils bereits vorher Naturwaldreservate waren), sowie 540 ha in Lichtenfels/Vierzehnheiligen. Im Bayerischen Wald wurden am Arber 413 ha, sowie an der oberen Isar über 300 ha Naturwälder ausgewiesen. Die meisten ausgewiesenen Flächen (98 %) sind allerdings kleiner als 100 ha, 36 % der Naturwälder sind sogar kleiner als 1 ha. Im Spessart (mit Naturwaldflächen von insgesamt 1.962 ha) und Steigerwald (mit insgesamt 1.580 ha) sind keine signifikanten Flächen dazugekommen, die nicht schon Klasse 1 Wälder oder Naturwaldreservate waren.

16.7. Nationales Naturmonument (NNM) §24 BNatSchG

Diese deutsche Schutzgebietsart basiert auf dem US-amerikanischen National Monument – dort werden seit 1906 sehr schützenswerte Gedenkstätten oder wertvolle Naturräume als National Monument ausgewiesen. International werden wertvolle Naturräume bei der IUCN als Kategorie III geführt. Auch in einem wertvollen Naturraum nach IUCN-Kategorie III soll die überwiegende Fläche unter Prozessschutz gestellt werden. Diese Flächen dürfen aber kleiner sein als im Nationalpark. Häufig wird eine Größe von 1.000 ha angestrebt. Seit 2010 gibt es die Kategorie auch in Deutschland unter dem Namen Nationales Naturmonument (§24 NatSchG). Ausgewiesene Gebiete (Stand 2021):

  • Ivenacker Eichen, Mecklenburg-Vorpommern, seit 2016, 75 ha
  • Bruchhauser Steine, NRW, seit 2017, 24 ha
  • Grünes Band, ehemaliger Grenzstreifen, Thüringen, seit 2018: 6.500 ha, Sachsen-Anhalt, seit 2019: 4.754 ha
  • Kluterhöhlensystem, NRW, seit 2019, 30 ha
  • Weltenburger Enge, Bayern, seit 2020, 197 ha

Quelle und weitere Informationen: https://www.bfn.de/nationale-naturmonumente (abgerufen am 15.04.2022) 

16.8 Landschaftsschutzgebiet §26 BNatSchG

Landschaftsschutzgebiete (LSG) dienen der Erholung oder werden wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes ausgewiesen. In ihnen herrschen zwar Einschränkungen für Bebauung und bestimmte Veränderungen und Nutzungen mit Folgen für das Landschaftsbild oder den Naturhaushalt, doch so strenge Schutzbestimmungen wie in Naturschutzgebieten oder Nationalparks bestehen nicht.

Stand 2021: In Bayern sind 30 % der Landesfläche als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Bundesweit bestehen laut Bundesamt für Naturschutz 8.788 LSG mit einer Gesamtfläche von rund 10 Mio. ha. (Quelle: https://www.bfn.de/landschaftsschutzgebiete, abgerufen am 15.04.2022) 

16.9. Geschützter Landschaftsbestandteil §29 BNatSchG 

16.10. Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) / Natura 2000 

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie92/43/EWG) hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf dem Gebiet der Europäischen Union (EU) zum Ziel. Dazu soll ein günstiger Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse wiederhergestellt oder bewahrt werden. Ein Mittel dafür ist die Errichtung eines nach einheitlichen Kriterien ausgewiesenen Schutzgebietssystems (Natura 2000). Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt nicht alleine durch den Schutz einzelner Habitate, sondern nur durch ein kohärentes Netz von Schutzgebieten erreicht werden kann.

Ein Schlüsselbegriff in der FFH-Richtlinie ist der „günstige Erhaltungszustand“. Der Erhaltungszustand für die Lebensraumtypen wird definiert als „die Gesamtheit der Einwirkungen, die den betreffenden Lebensraum und die darin vorkommenden charakteristischen Arten beeinflussen und die sich langfristig auf seine natürliche Verbreitung, seine Struktur und seine Funktionen sowie das Überleben seiner charakteristischen Arten auswirken können“

Die Staaten der EU müssen 10 % ihrer Fläche als Natura 2000 ausweisen. Ein Entwicklungsplan muss erstellt werden um die Ziele zu erreichen. Laut Bundesamt für Naturschutz hat Deutschland 4.544 FFH-Gebiete mit einer terrestrischen Fläche von rund 3,3 Mio. ha (9,3 % der gesamten terrestrischen Fläche), sowie 2,1 Mio. ha maritime FFH-Gebiete (davon 0,9 Mio. ha in der Ausschließlichen Wirtschaftszone) ausgewiesen. Bayern hat 674 Gebiete mit einer Fläche von 645.920 ha (9,2%) gemeldet. (Quelle: https://www.bfn.de/daten-und-fakten/gebietsmeldestatistik-und-karten, abgerufen am 15.04.2022)

Nach der neuen Rechtsprechung muss in einem FFH-Gebiet vor einem forstlichen Eingriff, welche die Ziele zum Erhalt des jeweiligen Waldes beeinträchtigen könnten eine Verträglichkeitsprüfung vorgenommen werden.

Quelle: Greenpeace Rechtsexpertise – Forstwirtschaftliche Maßnahmen in Natura 2000 Gebieten, Feb 2022

16.11 Vogelschutzgebiet / Natura-2000

Vogelschutzgebiete (Natura 2000) sind ähnlich wie FFH-Gebiete europäische Schutzgebiete, jedoch mit dem Fokus auf Vogelschutz. Laut Bundesamt für Naturschutz gibt es in Deutschland 742 Vogelschutzgebiete mit insgesamt rund 4 Mio. ha terrestrischer Fläche, was etwa 11.3 % der deutschen Landfläche entspricht. (Quelle: https://www.bfn.de/daten-und-fakten/gebietsmeldestatistik-und-karten , abgerufen am 16.04.2022)

16.12 Wildnisgebiet

Nach der IUCN sind Wildnisgebiete die strengste Schutzkategorie. Sie werden nochmals unterteilt in

  • Kategorie Ia
    • Intakte Ökosysteme, frei von erheblichen menschlichen Eingriffen.
    • Streng geschützt. Betreten, Nutzung und Eingriffe sind streng kontrolliert und stark eingeschränkt
    • Nebenziel: Referenzgebiete für Forschung und Monitoring
    • Deutschland: keine Fläche die sich hierfür eignet
  • Kategorie Ib
    • Großflächige ursprüngliche oder nur leicht veränderte Gebiete, groß genug für natürliche Prozesse. Frei von moderner Infrastruktur; keine ständigen oder bedeutenden Siedlungen
    • Langfristiger Prozessschutz
    • Nebenziel: Naturverträgliche Erschließung, Schutz kultureller indigener Lebensweise, Bildung und Forschung
    • Deutschland: kein anerkanntes Gebiet

Im Rahmen der Nationalen Biodiversitätsstrategie wurde 2007 das Zielvereinbart in Deutschland bis zum Jahr 2020 zwei Prozent der Landesfläche als Wildnisgebiet auszuweisen. Im Rahmen der Inititative „Wildnis in Deutschland“ wurde definiert, dass für Wildnisgebiete mindestens eine Fläche von 3.000 ha zusammenhängend notwendig ist (als äußerstes Minimum 1.000 ha bzw. bei Sonderstandorten wie z. B. Mooren und Auenwälder,…) mindestens 500 ha). Besonders eignen sich Naturzonen von Nationalparks oder große Flächen des Nationalen Naturerbes, aber auch andere große Schutzgebiete, in denen die wirtschaftliche Nutzung eingestellt wurde. Unter dieser Prämisse kämen in Deutschland 2021 etwa 40 potentielle Flächen mit insgesamt 166.140 ha (0,46% der terrestrischen Landesfläche) in Frage. Diese Flächen müssen dringend als Wildnisgebiete erhalten und nach internationalen Richtlinien geschützt werden, außerdem müssen zusätzliche Flächen geschaffen werden, die die Kriterien für ein Wildnisgebiet erfüllen.

16.13 Welterbe / UNESCO

Die UNESCO zeichnet Welterbeflächen aus.

Übersicht über Welterbestätten in Deutschland:

  • Weltnaturerbe: Grundsätzlich werden hier nur Weltnaturerbestätten ausgezeichnet, die schon streng geschützt sind z. B. durch einen Nationalpark
    • Wattenmeer seit 2009 erweitert um das Hamburgische Wattenmeer und den Dänischen Teil (2011/2014)
    • Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas: 78 Buchenwälder in 12 Ländern darunter folgende in Deutschland mit insgesamt 4.391 ha (https://www.weltnaturerbe-buchenwaelder.de/welterbe-buchenwaelder/deutschland , abgerufen am 16.04.2022):
      • 1.467 ha im Nationalpark Kellerwald-Edersee
      • 1.573 ha im Nationalpark Hainich
      • 268 ha im Nationalpark Müritz
      • 492,5 ha im Nationalpark Jasmund
      • 590,1 ha im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin
  • Weltkulturerbe Stand 2021: 48 Kulturerbe z.B. Limes oder Kölner Dom

16.14 Nationales Naturerbe (NNE)

Ehemalige Militärflächen, Teile der ehemaligen innerdeutschen Grenze, Flächen aus dem DDR-Volksvermögen und ehemalige Tagebaue wurden an den Naturschutz übergeben. Sie wurden in mehreren Tranche identifiziert

1. Tranche 2005: 101.000 ha

2. Tranche 2009: 24.500 ha

3. Tranche 2013: 30.700 ha

4. Tranche 2018: in Bearbeitung

Das Ziel soll sein auf großen Flächen Naturwaldentwicklung zu fördern. Weitere Informationen: https://www.bfn.de/nationales-naturerbe

Die meisten Flächen (Stand 2022: 71 Flächen mit 69.387 ha) werden von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) verwaltet

Bannwald

  • Meist ein Schutzwald, indem die Fläche Wald geschützt ist. – auf Basis der Waldfunktionskartierung (z.B. Art 11 BayWaldG)
  • Ordnungsgemäße forst- und landwirtschaftliche Nutzung ist nicht eingeschränkt
  • Das Schutzgebiet hat meist nur eine Bedeutung für Bauvorhaben. Eine Ausnahme stellt die Regelung in Baden-Württemberg dar: Dort hat ein Bannwald die gleiche Bedeutung wie ein Naturwaldreservat.

Schutzwald

Wald nach der Waldfunktionskartierung geschützt, z. B.

  • Schutzwald – im Gebirge
  • Lawinenschutzwald
  • Bodenschutzwald – zum Schutz vor Bodenerosion
  • Klimaschutzwald – zum Erhalt von Kaltluftbahnen und regionalem Klimaschutz
  • Lärmschutzwald – zum Schutz von Wohngebieten vor Lärm von Autobahnen, Zugstrecken etc.
  • Sichtschutzwald
  • Immissionsschutzwald

Der Schutz bezieht sich ähnlich wie im Bannwald auf die Fläche Wald. Eine Waldbewirtschaftung ist im Schutzwald nicht eingeschränkt. Rodungen sind jedoch meist nicht erlaubt. (Art 10 BayWaldG). Oft gibt es Förderprogramme um z. B. Schutzwald im Gebirge zu sanieren.

Erholungswald

Als Erholungswald wird Wald mit hoher Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung ausgewiesen. Meist handelt es sich um Kommunalwälder. Dabei geht es vor allem um die Unterhaltung von Erholungseinrichtungen. Er ist Bestandteil der Waldfunktionskartierung, siehe auch Art 12 BayWaldG.

17. Andere Schutzgebiete 

17.1. Leiden Schutzgebiete in der Region (z.B. Naturparks) unter der Ausweisung eines Nationalparks?

Nahezu alle bestehenden Nationalparks in Deutschland sind von sehr viel größeren Schutzgebieten wie Naturparks umgeben. So macht der Nationalpark Schwarzwald weniger als 3 % des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord aus. Die vorgeschlagene Nationalparkkulisse nördlicher Steigerwald entspricht nur 9 % des Naturparks Steigerwald. Wichtig ist, dass die Entwicklungen beider Parks miteinander verzahnt und Synergieeffekte genutzt werden.

Ein Nationalpark ist meist bedeutend kleiner als ein Naturpark. Er stellt also gewissermaßen einen besonderen Bereich innerhalb eines Naturparks dar. Auch Verknüpfungen zwischen Nationalparkverwaltung und Naturparkträger sind wünschenswert. Die Zusammenarbeit und die gegenseitige Bewerbung funktioniert in der Regel gut. Durch die bundesweite Herausstellung des Gebiets wird die Attraktivität eines ihn umgebenden Naturparks erheblich gewinnen und dies kann für Marketingmaßnahmen genutzt werden. Die Angebote können sich ideal ergänzen.

Im Unterschied zu einem Nationalpark, in dem angestrebt wird auf 75 % der Fläche Natur Natur sein zu lassen, ist das Ziel eines Naturparks die touristische Erschließung einer landschaftlich attraktiven Region, sowie Bildungsangeboten zu informieren. Eine Einschränkung der Forst- und Landwirtschaft ist durch einen Naturpark nicht gegeben.

Eine weitere Kombinationsmöglichkeit ist das UNESCO Biosphärenreservat. Biosphärenreservate sind meist auch um ein vielfaches größer als Nationalparks, jedoch stehen im Biosphärenreservat nur 3 % der Fläche der Natur als Schutzgebiet zur Verfügung. Vornehmlich sollen im Biosphärenreservat Kulturlandschaften erhalten und nachhaltige Wirtschaftsweisen gefördert werden. Biosphärenreservate bilden die ideale Pufferzone eines Nationalparks – So zum Beispiel ist der Nationalpark Berchtesgaden die Kernzone des gleichnamigen Biosphärenreservats. Ähnliche Überlappungen gibt es in den drei Wattenmeer-Nationalparks.

18. Heimatgefühl

18.1. Kann ein Nationalpark das Heimatgefühl stärken?

Ein Nationalpark verdeutlicht die Besonderheiten einer Region und hebt ihre Alleinstellungsmerkmale hervor. Damit wird die Region von außen besser wahrnehmbar. Der Bekanntheitsgrad der Region steigt.

Gleichzeitig steigt bei den in der Region lebenden Menschen das Zugehörigkeitsgefühl. Heimat wird von ortsansässigen Menschen gestaltet und nicht von außen übergestülpt. Daher wird bei Einrichtung eines Nationalparks in der Regel in einem moderierten Prozess gemeinsam mit der Bevölkerung herausgestellt, wie sich Naturwald entwickeln lässt, wie der Nationalpark für Menschen von außen attraktiv geöffnet wird und wie gleichzeitig die Bedürfnisse der hier lebenden Menschen befriedigt werden. Über die spätere Rechtsverordnung werden den Kommunen weitreichende Mitbestimmungsmöglichkeiten eingeräumt.

18.2. Der Wald ist doch ein Kulturwald. Urwälder gibt es nicht mehr?

Das ist richtig. Urwälder gibt es in Deutschland nicht mehr. So gut wie alle Wälder in Deutschland sind irgendwie vom Menschen beeinflusst. Nur noch wenige Relikte alter Waldstandorte, oft wenige Hektar groß, sind übriggeblieben. Umso wichtiger ist es, diese Reliktstandorte zu erhalten und zu vernetzen. Besonders die Rotbuchenwaldgesellschaften, die ihre Verbreitungsschwerpunkte ursprünglich in Mitteleuropa, unter anderem in Deutschland, hatten gilt es zu fördern. In Deutschland sind die meisten Nationalparks Entwicklungsnationalparks, d.h. hier wird der Natur wieder die Chance gegeben, sich urwaldartig zu entwickeln. Je mehr urwaldartige Strukturen sich bilden und erhalten werden, desto mehr haben Urwaldreliktarten wie der Eremit Chancen zu überleben und sich wieder auszubreiten. Besonders der Spessart und der Steigerwald beherbergen eine hohe Anzahl an diesen extrem seltenen Urwaldreliktarten.

18.3. Kommt mit dem Nationalpark der Massentourismus? 

Naturtourismus ist in Mode. Viele Menschen verreisen nicht mehr so weit und suchen sich einen nahegelegenen Natururlaubsort. Hier sind gute Infrastruktur und Tourismuskonzepte gefragt. Grundsätzlich sind aber Naturbesucher:innen eher Individualbesucher:innen und nicht die gefürchteten Bustouristen. Individualbesucher:innen lassen viel Spielraum für die regionale Wirtschaft z. B. Pensionen und Gasthäuser.

Zur Steuerung der Reisebewegungen ist es gut, wenn schon die Anfahrt mit dem Auto weniger attraktiv ist als ein gutes öffentliches Verkehrsnetz. Gleichzeitig kann ein gut ausgebauter öffentlicher Nahverkehr natürlich auch von der Bevölkerung der Region genutzt werden. Ein gelungenes Beispiel ist das Igelbus-System im Nationalpark Bayerischer Wald.

Besucherzentren sind ein weiteres Element der Besucherlenkung. Hier ist dann abzuwägen, wie Besuchereinrichtungen am besten verteilt werden. Im Nationalpark Eifel hat beispielsweise jede Gemeinde ein Infozentrum erhalten, damit auch jede Gemeinde von den Besucher:innen profitieren kann. Im Nationalpark Berchtesgaden gibt es dagegen ein zentrales Besucherzentrum. 

Die Zeit der Covid-19 Pandemie hat viele Menschen, die vorher eher weit in die Ferne geflogen sind, zu Besucher:innen heimischer Wälder gemacht. Das hat vor Ort teilweise zu einem massiven Ansturm von Menschen geführt, die zum Teil wenig Bewusstsein für angemessenes Verhalten gegenüber der Natur haben. Dabei hat sich gezeigt, dass es besser klappte, die Menschen in naturverträgliche Bahnen zu leiten, wo Ranger vor Ort waren und eine gute Infrastruktur vorhanden war.

19. Umweltbildung 

19.1. Welche Bedeutung hat Umweltbildung in einem Nationalpark?

Umweltbildung ist ein zentraler Auftrag für Nationalparks. Themen sind unter anderem die Funktion natürlicher Ökosysteme, Artenvielfalt und das Schutzbedürfnis der Natur. Einen besonderen Schwerpunkt stellen Angebote für Kinder und Jugendliche dar. Bei der Nationalparkverwaltung ist qualifiziertes Fachpersonal angesiedelt, gleichzeitig wird auch die Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie zertifizierten Natur- und Landschaftsführern gepflegt.

20. Forschung

20.1. Warum müssen unbewirtschaftete Referenzflächen beobachtet werden?

Nationalparks stellen Vergleichsflächen dar, um natürliche Entwicklungen ungestört beobachten zu können. Der deutsche Wald wird schon seit mehr als 2000 Jahren bewirtschaftet. Nach Jahrhunderten des Raubbaus wird heute durch die organisierte Waldwirtschaft der Rohstoff Holz genutzt. Viele Laubwälder sind durch den Holzmangel in den Kriegszeiten und die jagdliche Zucht großer pflanzenfressender Trophäenträger in schnell wachsende und für Verbiss unempfindliche Nadelforste umgebaut worden.

In früheren Jahrhunderten wurden viele Rahmenbedingungen verändert: Feuchtstandorte wurden entwässert, die Nährstoffversorgung der Böden verändert und fremdländische Baumarten eingebracht. Der Klimawandel wird weitere Veränderungen wie Stürme, Starkregenereignisse und Trockenphasen mit sich bringen. Für die künftige Bewirtschaftung von Wäldern ist es von höchster Bedeutung, mehr über die natürliche Entwicklung von Wäldern zu erfahren. Daher sind großflächige Nationalparks neben kleinräumigen Naturwaldreservaten wichtige Vergleichs- oder Referenzgebiete, aus denen Erkenntnisse über die Behandlung des Wirtschaftswaldes abgeleitet werden können.

21. Trinkwasser

21.1. Wie wirkt sich ein Nationalpark auf die Trinkwassergewinnung aus?

Wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen für die Trinkwassergewinnung bestehen nach Einrichtung eines Nationalparks unverändert fort. Auch ohne Nationalparkausweisung muss bei der Änderung oder Fortschreibung der Entnahme aufgrund wasserrechtlicher Vorschriften die Unschädlichkeit der Nutzung für die Naturgüter gewährleistet werden. Durch den Nationalpark wird es in dieser Hinsicht keine Änderung geben. Durch die Reduzierung des Nadelbaumanteils und die Aufgabe von Drainagegräben wird die Grundwasserneubildung zunehmen und sich positiv auf die Trinkwassergewinnung auswirken.

Eine Langzeitstudie von B. Beudert und Dr. J. Müller zeigte 2015, dass auch unter dem Borkenkäfereffekt im Nationalpark Bayerischer Wald eine ausgezeichnete Trinkwasserqualität gesichert werden kann.

22. Fragen zum Steigerwald

22.1. Soll der gesamte Steigerwald Nationalpark werden?

Der bestehende Naturpark Steigerwald erstreckt sich über 127.000 ha. Für einen Nationalpark im Steigerwald eignet sich eine Fläche von 11.250 ha im 17.000 ha großen Forstbetrieb Ebrach der Bayerischen Staatsforsten, an der Grenze zwischen Oberfranken (Landkreis Bamberg) und Unterfranken (Landkreis Schweinfurt & Landkreis Hassberge). Somit würde ein Nationalpark Nordsteigerwald weniger als 10 % der Fläche des Naturparks Steigerwald einnehmen.

22.2. Warum ist der Steigerwald so besonders?

Der Nördliche Steigerwald beheimatet für Bayerns Wirtschaftswälder überdurchschnittlich alte Buchenbestände, die zu den ökologisch wertvollsten in Deutschland gehören. Nur sieben Prozent der Forstbetriebsfläche sind naturferne Fichtenbestände. Der Steigerwald wurde in mehreren Studien, u.a. vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) 1997, als nationalparkgeeignet eingestuft und im Rahmen der Ausweisung des Natura 2000-Schutzgebietsnetzes als FFH-Gebiet mit Vorrangfläche für zukünftige großflächige Schutzgebiete gemeldet.

Bei einem Screening des BfN für ein künftiges deutsches Weltnaturerbe gelangte der Nordsteigerwald 2006 unter 24 deutschen Laubwaldgebieten als bestes bayrisches Waldgebiet auf den 5. Platz. Die Welterbewürdigkeit wurde durch die „Studie für ein mögliches „UNESCO-Welterbe Steigerwald“ (Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH, PAN, 2015) bekräftigt. Hier heißt es u.a. (S. 21ff): „Die Artenzusammensetzung der alten Laubmischwälder des Nördlichen Steigerwaldes unterscheidet sich deutlich zu üblichen Wirtschaftswäldern. […] Während die Mehrheit der heutigen Buchenwaldgebiete durch eher homogene standörtliche Bedingungen und damit eine geringe Vielfalt an Buchenwaldtypen geprägt ist, weist der Steigerwald mit seiner diversen und eng verzahnten Keupergeologie ein breites Spektrum an Buchenwaldbeständen bezüglich der Nährstoffversorgung und der Bodenfeuchte auf. Dieser innige Wechsel ist die Grundlage für ein sehr artenreiches Laubwaldgebiet. […]Zahlreiche Staatsforstflächen im Nördlichen Steigerwald (ca. 23 %) werden der Naturnäheklasse 1 „besonders naturnah“ zugeordnet (STÖCKER et al. 2015). Weitere naturnahe Wälder (Naturnäheklasse 2) nehmen etwa zwei Drittel des Nördlichen Steigerwaldes ein. In mehreren Beständen des Steigerwalds finden sich außerdem sehr alte Wälder. Als solche können Bestände mit Buchen in einem Alter ab 180-200 Jahren bezeichnet werden (MONING & MÜLLER 2009). In diesen Beständen, die heute meist als Naturwaldreservate unter Totalschutz stehen, findet man Totholzvorräte und Baumstrukturen, die den Buchenurwäldern in den Karpaten ebenbürtig sind (GOSSNER et al. 2013, MÜLLER et al. 2009). Ein besonderes Qualitätsmerkmal der Waldgebiete ist deren geringe Zerschneidung. […] Im Gebiet wurde eine besondere Fülle bemerkenswerter und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten nachgewiesen, die nach (STÖCKER et al. 2015) der Vielfalt bestehender Buchenwaldschutzgebiete gleichkommt bzw. diese sogar übertrifft.“

Insgesamt wurden sieben Urwaldreliktarten im gesamten Steigerwald nachgewiesen, z. B. der Eremit (Osmoderma eremita). Diese Arten sind auf sehr alte Laubwälder mit vielen Biotopschlüsselstrukturen angewiesen. Von den in Deutschland bekannten 1.376 an Holz gebundenen Käferarten sind im Steigerwald über 440 Arten nachgewiesen worden, davon 7 Urwaldreliktarten. Die „Studie für ein mögliches „UNESCO-Welterbe Steigerwald“ (Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH, PAN, 2015) schreibt dazu: „Die untersuchten Naturwaldreservate im Nördlichen Steigerwald gehören deshalb zu den 22 bayerischen Hotspot-Gebieten xylobionter Urwaldreliktarten (BUßLER 2010).“ Die alten Laubwälder bieten aber auch eine ideale Heimat für Fledermäuse, Vögel und sogar die seltene Wildkatze. So wurden bisher 15 Waldfledermausarten (z. B. Bechsteinfledermaus, Mopsfledermaus, Mausohr), und 55 Brutvogelarten (z. B. Halsbandschnäpper, Mittelspecht, Schwarzstorch und Eisvogel) im Steigerwald dokumentiert, insgesamt haben etwa 108 Vogelarten ihren Lebensraum im Nördlichen Steigerwald. In einem einzigen der insgesamt sechs Naturwaldreservate im Nordsteigerwald wurden auf 10 ha über 1.300 Arten nachgewiesen, davon 400 Großpilzarten, (z.B. Ästiger-, Igel- und Dorniger Stachelbart).

Quelle: „Studie für ein mögliches UNESCO-Welterbe Steigerwald“ (Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH, PAN, 2015)

22.3. Wie sieht das Konzept der Zonierung im Steigerwald aus?

Verordnungs-Vorschlag des Bund Naturschutz 2012:

  • Fläche: 11.250 ha auf Staatswaldgebiet (öffentlicher Wald, kein Privatwald)
  • 50 % der Fläche werden als Kernzone ausgewiesen, innerhalb von 10 Jahren wird der Anteil kontinuierlich auf 75 % angehoben. In der Kern- bzw. Naturzone werden keine forstlichen Maßnahmen mehr durchgeführt. In der übrigen Fläche sind Pflegeeingriffe und Managementmaßnahmen noch möglich (z. B. Umbau standortfremder Nadelholzbestände in einen naturnahen Laubwald, Offenhalten von Wiesentälern).

22.4. Soll es ein Betretungsverbot im Steigerwald geben?

Verordnungs-Vorschlag des Bund Naturschutz 2012:

  • Keine zusätzlichen Betretungsverbote, d. h. Wandern kann man nicht nur auf den Wanderwegen, sondern auch außerhalb der Wege – auch in der Kernzone
  • Waldfrüchte dürfen für den persönlichen Gebrauch gesammelt werden – auch in der Kernzone

22.5. Wie soll das Wildmanagement im Steigerwald aussehen?

Verordnungs Vorschlag des BN 2012:

Wildmanagement im Nationalpark insbesondere auf Wildschweine zum Schutz der angrenzenden privaten Grundstücke

22.6. Müssen Borkenkäfer bekämpft werden?

In Mitteleuropa sind 120 Borkenkäferarten bekannt. Nur zwei davon sind für die Forstwirtschaft stark relevant. Die Fichtenborkenkäfer Buchdrucker (Iys typographus) und Kupferstecher (Pityogenes chalcographus). Diese beiden Borkenkäfer legen ihre Brutgänge in geschwächte Fichten. Der Buchdrucker befällt etwas dickere Bäume und der Kupferstecher beißt sich in die Rinde der dünneren Stämme und Äste.

Im Steigerwald sind Laubbaumarten wie die Buche dominierend. Fichtenbestände gibt es in weniger als 7 % der Fläche des Forstbetriebs Ebrach. Somit spielen der Buchdrucker und der Kupferstecher keine Rolle im Steigerwald.

Es gibt aber auch Borkenkäfer, die auf Buchen leben, wie der kleine Buchenborkenkäfer (Taphorychus bicolor). Er befällt allerdings nur selten stehende Bäume und tritt nicht so in Massen auf wie z. B. die beiden Fichten-Borkenkäfer. Es gibt für die Forstwirtschaft keine relevanten Ausfälle von der Buche durch den Buchenborkenkäfer. Nur in einzelnen extremen Trockenjahren wie in den Jahren 2003, 2019 und 2020 gab es Fälle eines Befalls stehender Buchen unter extremem Trockenstress. Hier war der Buchenborkenkäfer aber keinesfalls bestandsbedrohend.

22.7. Ist der Steigerwald schon geschützt?

Im vorgeschlagenen Nationalparkgebiet gibt es bereits kleinere Schutzgebiete, wobei die Ausweisung als Naturschutzgebiet nicht unbedingt ordnungsgemäße Forstwirtschaft ausschließt. Der Totalschutz wird aktuell im Steigerwald nur durch Naturwaldreservate und Naturwälder (1.485 ha) gewährleistet.

Naturschutzgebiete (NSG): (in den meisten Flächen ordnungsgemäße Forstwirtschaft zugelassen):

  • Spitalgrund-Obereres Volkachtal (Erlen-Eschen-Bachauenwälder): 41,6 ha bzw. 20,7 ha des Forstbetriebs (NSG-Nummer 600.047)
  • Weihergrund bei Ebrach: 24,5 ha bzw. 0,3 ha des Forstbetriebs (Nr: 400.053)
  • Weilersbach: 93,0 ha bzw. 61,0 ha des Forstbetriebs (Nr: 600.098)
  • Dolinen im Mahlholz: 31,2 ha
  • Schulterbachtal: 31,2 ha bzw. 8,4 ha des Forstbetriebs (Nr: 600.072)
  • Spitzenberg bei Ebrach: 25,0 ha bzw. 23,2 ha des Forstbetriebs (Nr: 400.050)
  • NWR Waldhaus mit Feuchtbereich Handthalgrund 105,5 ha (Nr: 400.090)

Naturwaldreservate (NWR): Insgesamt 431 ha

  • Waldhaus (09-120) ausgewiesen 1978: 90,7 ha, Buchenwälder bodensaure Standorte und Erlen-, Ulmen-, Auen- und Feuchtwälder
  • Zwerchstück (09-152) ausgewiesen 1998: 28,0 ha, (Labkraut Eichen-Hainbuchenwälder) Ei-HBu-Wälder trocken-warmer Standorte u Bu-W bodensauerer Standorte
  • Mordgrund (09-156) ausgewiesen 1998: 24,9 ha, Bu-Wälder und Wiesentäler
  • Brunnstube (09-121) ausgewiesen 1978: 49,9 ha, Buchenwälder bodensaurer Standorte, Euchen-Hainbuchenwälder trocken-warmer Standorte
  • Kleinengelein (09-165) ausgewiesen 2010: 53,7 ha, (Altbestand mit Waldmeister-Buchenwälder) Bu-Wälder basen- bis kalkreicher Standorte
  • Böhlgrund (09-165) ausgewiesen 2010: 183,4 ha, Bu-Wälder basen bis kalkreicher Standorte, (Hangmischwälder und Schluchtwälder)

Die Naturwaldreservate sind 2020 in die neue Schutzkategorie Naturwald nach Art. 12a BayWaldG überführt worden. Gleichzeitig sind Klasse 1 Wälder hinzugefügt worden. So sind 156 kleine Naturwälder mit insgesamt 1.485 ha aktuell geschützt.

Im April 2014 wurde zudem noch ein weiteres großes Prozessschutzgebiet vom Landkreis Bamberg ausgewiesen:

  • Geschützter Landschaftsbestandteil: „Der hohe Buchene Wald im Ebacher Forst“ mit Prozessschutzzone von 393 ha und einer Entwicklungszone von 382 ha, um das NWR Brunnstube und NWR Waldhaus zu verbinden.

Dieses Schutzgebiet wurde 2015 von der Landesregierung wieder aufgehoben. Klagen der Umweltverbände waren erfolglos.

All diese Flächen liegen innerhalb von größeren Flächen mit Schutzkategorien, die nicht direkt Waldschutz bedeuten:

  • FFH-Gebiet 6029-371, Buchenwälder und Wiesentäler des Nordsteigerwaldes mit 15.876,8 ha
  • Vogelschutzgebiet „Oberer Steigerwald“ mit 15.619 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Steigerwald“ mit 88.488 ha
  • Naturpark „Steigerwald“ mit 126.822

23. Wo gibt es weitere Informationen? / Quellen

23.1. NLP Teutoburger Wald

https://www.egge-nationalpark.de/

23.2. Nationalpark Spessart

Bürgerbewegung für den Nationalpark Spessart
Freunde des Spessarts
Kurzenrainstr. 17
63869 Heigenbrücken
Email: info@freunde-des-spessarts.de
www.freunde-des-spessarts.de

23.3. Nationalpark Steigerwald

Verein Nationalpark Nordsteigerwald
Dr Liebhard Löffler, 1. Vorsitzende
www.verein-nationalpark-nordsteigerwald.de

Freundeskreis Nationalpark Steigerwald
Rathausplatz 4, 96157 Ebrach
Tel. 09553/98 90 42 oder -43
Fax 09553/98 90 95
info@freundeskreis-nationalpark-steigerwald.de
www.pro-nationalpark-steigerwald.de

23.4. Nationalpark Ammergebirge / König-Ludwig NLP

Förderverein Nationalpark Ammergebirge e.V.
Hubert Endhart
info@nationalpark-ammergebirge.info
Telefon: 08362 / 940505
www.nationalpark-ammergebirge.info

23.5. Nationalpark Nord-Schwarzwald

https://www.nationalpark-schwarzwald.de/de

Freundeskreis Nationalpark Schwarzwald

23.6. IUCN

http://www.iucn.org/

Internationale Organisation, die u.a. Standards für die Nationalparks festlegt

23.7. Europarc – Föderation der Natur- und Nationalparks Europas

http://www.europarc.org/

23.8. Weitere Informationen von Greenpeace

Ausführliche Diskussion von Borkenkäferbekämpfung in Nationalparks.

Infos zum angrenzenden Tschechischen Sumava Nationalpark

Volker Oppermann, wald@greenpeace-muenchen.de

23.9. Gregor Louisoder Umweltstiftung

www.umweltstiftung.com
www.nationalparkbuendnis-bayern.de
info@umweltstiftung.com
Claus Obermeier

23.10. Bund Naturschutz in Bayern

https://www.bund-naturschutz.de/wald/nationalpark-steigerwald

Ralf Straußberger, ralf.straussberger@bund-naturschutz.de

23.11. Landesbund für Vogelschutz

Dr. Oliver Taßler oliver.tassler@lbv.de

https://www.lbv.de/naturschutz/standpunkte/wald-und-forstwirtschaft/steigerwald/

23.12. Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Übersicht deutsche Nationalparks

23.13. Naturschutzgesetz

Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG

23.14. Empfohlene Literatur

Gründung Nationalpark Kellerwald
Urwaldängste – der Beschwerliche Weg zum Nationalpark „Kellerwald“ von Norbert Panek, 2006

Gründung Nationalpark Hochwald
Der Ruf nach Wildnis – Die Geburtstunde eines Nationalparks, Claus-Andreas Lessander, oekom-Verlag 2016

Der Wald – ein Nachruf, Peter Wohlleben, Ludwig-Verlag 2013