Am 3. April kündigten Markus Söder und Hubert Aiwanger in einer Pressekonferenz an, dass sie das Volksbegehren zur Artenvielfalt übernehmen möchten. Dies soll Teil eines großen Gesellschaftsvertrags sein, der dem Artenreichtum eine Chance bieten soll.
Das Volksbegehren fordert Änderungen im Bayerischen Naturschutzgesetz. Die meisten Punkte beziehen sich auf die Landwirtschaft, doch auch die Wälder werden erwähnt. Die Initiatoren wollen die Artenvielfalt in den Absatz 2, Satz 2 des Artikels 3 des Naturschutzgesetzes einschleusen. Bisher steht dort: „Die Forstwirtschaft hat die Vorschriften des Waldgesetzes für Bayern und die sonstigen für sie geltenden Regelungen zu beachten.“ Als Ergänzung fordert das Volksbegehren: „wobei im Staatswald das vorrangige Ziel zu verfolgen ist, die biologische Vielfalt des Waldes zu erhalten oder zu erreichen.“ Damit würde der Artenreichtum ins Zentrum der öffentlichen Forstwirtschaft gerückt.
Noch bleibt offen, wie genau die bayerische Staatsregierung das Volksbegehren umsetzen wird. Die Süddeutsche Zeitung schreibt: „Wie am Mittwochmorgen aus Koalitionskreisen verlautete, soll dem Entwurf aber ein zweites Gesetz an die Seite gestellt werden, die Rede ist von einem „Ausgestaltungsgesetz“. Darin sollen auch strittige Punkte des Volksbegehrens geregelt werden – etwa die Frage, wann Bauern ihre Wiesen walzen dürfen.“
Die Initiatoren schreiben auf ihrer Website: „Wir sind sehr glücklich und wissen aber gleichzeitig: Unsere Arbeit ist noch nicht zu Ende.“ Auch für den Forst sollten möglichst gute Schutzmaßnahmen ausgehandelt werden, um die Artenvielfalt und damit auch die Widerstandskraft der Wälder zu verbessern.