Greenpeace Bayern veröffentlicht eine Analyse zu bayerischen Naturschutzgebietsverordnungen. Während viele Aktivitäten in Naturschutzgebieten verboten sind, wird bei den Ausnahmeregelungen in Naturschutzgebieten fast immer eine erlaubte ordnungsgemäße Forstwirtschaft in diesen Schutzgebietsverordnungen aufgeführt.
Wenn wir wirklich mehr Waldschutz in Bayern erreichen wollen, sollte auch keine normale Forstwirtschaft in Naturschutzgebieten zugelassen werden. Außer es handelt sich hier wirklich um eine echte naturschutzfördernde Maßnahme – eine reine Forstwirtschaft mit integrativem Naturschutz hat in Naturschutzgebieten nichts zu suchen. Wir haben alle knapp 600 bayerischen Naturschutzgebiete auf ihren echten Prozessschutz hin untersucht – außer überlagernde Flächen, die sowieso schon als Naturwaldreservat oder Biosphärenreservat geschützt sind – bleiben von 165.000 ha Naturschutzgebieten nur 592 ha echt geschützter Wald übrig. Das ist ein extrem mageres Ergebnis für Bayern – welches sowieso sehr wenig Wald geschützt hat (1,24 %).
Auf der anderen Seite bietet sich auch die Chance auf vorhandenen Naturschutzgebietsflächen durch einfache Änderung der NSG-Verordnung schnell echte Waldschutz- und Wildnisgebiete zu schaffen. Würden z.B. die Ausnahmeregelungen zur ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft bei 18 der größten Naturschutzgebiete gestrichen, würden bis zu 110.000 ha neue Naturwälder- bzw. Wildnisentwicklunggebiete entstehen können.
Hier die vollständige Analyse der bayerischen Naturschutzgebiete (1,1 MB): Greenpeace-Bay-NSG
In den in der Studie genannten Fallbeispielen hat sich etwas getan (Stand 9.12.2018):
NSG Höhfeldplatte – Scharlachberg
von der geplanten Rodung von 10 ha für die Erweiterung des Steinbruchs wurden jetzt knapp 6 ha Wald im Naturschutzgebiet gerodet.