Folgende Gebiete sind zwischen 1.000 und 2.500 ha und somit nicht für einen Nationalpark geeignet, allerdings trotzdem sehr schützenswert:
Diese Wälder im öffentlichen Besitz, neben den Nationalpark-Vorschlägen, sollten als zukünftige Naturwälder in Bayern aus der forstwirschaftlichen Nutzung genommen werden, um das Ziel der Biodiversitätsstrategie bis 2020 10 % des öffentlichen Waldes als Prozessschutz auszuweisen, zu erreichen.